Der Landesparteitag beschließt:
Rechtsradikale Ideologie ist tief verankert in der deutschen Gesellschaft. Rassismus, Sexismus, Antisemitismus, Homophobie, Transfeindlichkeit, Islamfeindlichkeit und völkischer Nationalismus muss auch in Schleswig-Holstein mit allen geeigneten rechtsstaatlichen und gesellschaftspolitischen Mitteln entschlossen entgegengetreten werden.
Die offene, freiheitliche Gesellschaft ist in Gefahr, wenn menschenfeindliches Gedankengut immer häufiger unwidersprochen gesagt werden kann. Rechte bedienen in unterschiedlichsten Gruppierungen und Zusammenschlüssen nicht nur den gesellschaftlichen Rand, sondern wirken bis in die Mitte der Gesellschaft. Sie bestimmen immer häufiger einen ausgrenzenden politischen Diskurs durch Tolerierung von Gewalt, die Nichtanerkennung staatlicher Gewalt, ihre Bereitschaft freiheitliche Rechte einzuschränken und radikalisieren sich in ihrer Weltanschauung weiter.
Dazu zählen wir neben der subkulturellen oder militanten Neonazi-Szene, den rechten Parteien, der „Neuen“ Rechten explizit auch die Reichsbürger*innenbewegung, völkische Nationalist*innen, die rechte Musik- und Kampfsportszene und den Rassismus der „Mitte der Gesellschaft“. In ihrer Weltanschauung teilen sie dieselben „Blut und Boden“-Ideologien und propagieren das Aussterben der „Volksgemeinschaft“, die eine nationalsozialistische Konstruktion von „Rasse und Raum“ aufgreift.
Es ist Aufgabe aller demokratischen Kräfte, einer Spaltung der Gesellschaft unmissverständlich entgegenzuwirken. Der freiheitliche, demokratische Rechtsstaat duldet es nicht, wenn Menschen beschimpft, verhetzt und wegen ihrer Herkunft, ihres Aussehens ihres demokratischen Engagements, ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität, ihrer Religion, wegen einer Behinderung oder Obdachlosigkeit beleidigt, bedroht und angegriffen werden.
Der Landesparteitag fordert dazu auf,
in Kooperation aus Land, Kreisen und der Zivilgesellschaft ein Maßnahmenprogramm gegen die Bedrohung unserer offenen Gesellschaft durch Rechtsradikalismus, Hass und Hetze zu erstellen. Dabei sollen insbesondere folgende Eckpunkte umfasst werden:
1. Opfer rechter Gewalt schützen
Die Opferperspektive soll den zentralen Ausgangspunkt im Umgang mit Rassismus einnehmen. Für den Schutz der Opfer ist eine sichergestellte psychologische Betreuung und eine angemessene Entschädigung notwendig. Polizei und Staatsanwaltschaft sollen dazu verpflichtet werden, Opfer rechter Angriffe über die Beratungsangebote in Schleswig-Holstein zu informieren. Außerdem wissen wir von Opferangehörigen, dass es durch rassistische Strukturen häufig eine Opfer-Täter Umkehr gibt, die zu langfristiger gesellschaftlicher Benachteiligung führen kann. Für Opfer rechter Gewalt braucht es daher eine positive Perspektive. Für Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht/ deutsche Staatsangehörigkeit bietet ein Bleiberecht als Opfer rechter Gewalt einen guten Ansatz. Gleichzeitig ist ein Bleiberecht in solch begründeten Fällen ein klares Signal gegen die politische „Ausländer raus“-Zielsetzung rassistischer Gewalttäter*innen. Neben einem Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt fordern wir eine wissenschaftliche Statistik zu Opferzahlen rechter Gewalt und mehr Beratungsangebote für einen besseren Zugang zu den Fonds zur Entschädigung von Opfern rechter Gewalt.
2. Nachhaltige Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit, Präventionsarbeit massiv ausbauen, politische Bildung stärken
Wir fordern ein nachhaltiges zivilgesellschaftliches Engagement. Insbesondere müssen zivilgesellschaftliche Träger eine langfristige Perspektive erhalten. Die Stärkung der freiheitlichen Demokratie durch politische Bildung ist eine Aufgabe der Nachhaltigkeit und muss strukturell finanziell abgesichert werden. Einjahresverträge sorgen bei den Trägern für unsichere Jobs und ungewisse Lebensplanungen. Daher soll weiterhin versucht werden, entsprechende Arbeit zu entfristen. Eine Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit muss auch bei wechselnden politischen Mehrheiten gewährleistet sein. Wir fordern eine zielgerichtete Demokratiebildung für alle Altersgruppen und Möglichkeiten sich auch nach den etablierten Schul- und Jugendprogrammen über gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit fortbilden zu können. Es muss ein Verständnis für die freiheitliche Demokratie entstehen und die Gegensätze zur (Neu)-Rechten Ideologie aufgezeigt werden. Lehrkräfte sollen durch Fortbildungen und Angebote im Studium künftig in der Lage sein, Antisemitismus und (Neu)- Rechte Tendenzen in der Klasse frühzeitiger zu erkennen und besser entgegenzuwirken.
3. Rechtsextreme Events begleiten und Einnahmen versteuern
Es gibt kein ruhiges Hinterland. Auch in Schleswig-Holstein muss die Landesregierung prüfen, in wie weit Rechtsrockkonzerte, rechte Kampfsportevents oder rechte Liederabende Privatveranstaltungen sind, oder als Einnahmequelle für die rechte Szene dienen. Einnahmen aus den kommerziellen Veranstaltungen müssen versteuert und öffentlich gemacht werden.
4. Rechtsradikalen Dominanzbestrebungen überall entgegenwirken
Ob Jüdische- oder Türkische Gemeinden, ob Vereine, oder Dorfgemeinschaften. Das Land muss mit der Zivilgesellschaft daran arbeiten, dass keine „Angst-Räume“ durch rechtsradikale Dominanzbestrebungen entstehen. Dafür kann das Land explizit in den Orten, in denen es zu Bedrohungen oder Verbreitung von rechten Strukturen kommt durch demokratische Infrastruktur, Kultureinrichtungen und Investitionen in die Sozial- und Jugendarbeit reagieren. Dabei bekennen wir uns zu den zivilgesellschaftlichen Initiativen, die antifaschistische Arbeit leisten und in den Kommunen rechter Dominanz entgegentreten. Beratungsorganisationen sollen dazu befähigt werden, durch Sozialarbeit früh in der Lage zu sein, solche Dominanzbestrebungen zu erkennen und ihre Beratungen gezielt anzubieten.
5. Die Erinnerungskultur weiter ausbauen
Die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus, das würdige Gedenken an die Opfer und die Lehren aus der Geschichte bilden die Grundlage unseres freiheitlichen, demokratischen Gemeinwesens. Ein „Nie Wieder“ wollen wir durch eine bessere Erinnerungskultur mit Leben füllen. Wir fordern eine Auseinandersetzung mit Opfern rechter Gewalt nach 1945 und eine Aufarbeitung der Verantwortung der Hafenstädte und des Landes Schleswig-Holstein im Kolonialismus.
Besonders im Bereich der Verantwortung im Kolonialismus hat Schleswig-Holstein die Chance Vorreiter zu werden und damit eine grundlegende Auseinandersetzung mit Rassismus zu ermöglichen
6. Rassismus erkennen, Rassismus benennen
Wir fordern eine intensive Auseinandersetzung mit strukturellem und institutionellem Rassismus. Ob „Racial Profiling“ oder eine Ungleichbehandlung von Bewerber*innen aufgrund eines Kopftuches – Struktureller Rassismus ist verfassungswidrig, weil er der Gleichbehandlung in Artikel 3 des Grundgesetzes widerspricht. Trotzdem ist er für Opfer von Rassismen Alltag. Wir erkennen dies als stark vernachlässigtes Thema in der Öffentlichkeit und der Politik an. Es braucht eine höhere Repräsentation von Migrant*innen in gesellschaftlich wichtigen und sichtbaren Positionen. Die Landesregierung soll sich für ein Partizipationsgesetz für Menschen aus Einwanderungsfamilien auf Bundesebene stark machen. Außerdem fordern wir ein kommunales Monitoring über Alltagsrassismus in ganz Schleswig-Holstein mit wissenschaftlicher Begleitung.
7. Sicherheitsbehörden besser gegen Rechtsradikalismus aufstellen
Die Sicherheitsbehörden müssen besser befähigt werden, Gefährdungen durchrechtsextremistische Netzwerke und Strukturen sowie rechtsextremistisch motivierte Gewalt bis hin zu terroristischer Bedrohung tatsächlich zu erkennen. Besonders das Erkennen von Rechtsextremismus und die Gefahr, die durch völkische und eingeschworene Gemeinschaften, bis hin zur europäischen und internationalen Kooperationen von Rechtsextremen, müssen viel stärker in den Blick genommen werden. Wir sprechen uns weiterhin gegen den Einsatz von bezahlten V-Leuten in den rechtsextremen Strukturen aus, um eine Förderung der Szene zu verhindern. Gerade durch die Veränderung der rechten Szene in den letzten Jahren, fordern wir die Ermittlungsbehörden mit mehr sozialwissenschaftlicher Kompetenz auszustatten, um etwa das Vordringen rechter Akteur*innen in den sog. „vorpolitischen Raum“ (Schulen, Redaktionen usw.) und die Strategie dahinter frühzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren.
8. Hass und Hetze im Netz effektiv durch Zivilgesellschaft und Rechtsstaat entgegentreten
Rechtsextreme Ideologie verbreitet sich durch Propaganda in den sozialen Medien immer einfacher. Außerdem dienen Facebook und Co. Neonazis zur Vernetzung und Radikalisierung. Wir fordern eine konsequente staatliche Verfolgung strafbarer Inhalte sowie eine anschließende Löschung durch die Betreiber*innen und eine finanzielle Grundlage für die Bekämpfung von Hass im Netz auch für staatliche Behörden und zivilgesellschaftliche Vereine.
9. Hassgewalt konsequent erfassen und ermitteln
Immer wieder kommt es zu rechtsextrem motivierter Gewalt. Dabei ist eine geringe Aufklärungsquote, geringe Strafen und nicht vollstreckte Haftbefehle gegen rechtsextreme Straftäter*innen bedauerlicher Status-Quo. Polizei und Justiz müssen durch Aus- und Weiterbildung im Bereich der Bekämpfung von Rechtsextremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gefördert werden.
10. Ein strengeres Waffenrecht vorlegen
Die rechtsextreme Ideologie predigt einen „Kampf gegen die BRD“. Es wird auch dazu aufgerufen sich zu bewaffnen. Neben dem Entzug der „waffenrechtlichen Erlaubnis“ für identifizierte Rechtsradikale fordern wir allgemein striktere Regeln für Anträge auf eine Waffenerlaubnis, den Verbot für halbautomatische Waffen für Privatpersonen und eine konsequente Überprüfung von privaten Waffen und Munitionsbeständen.
11. Antisemitismusbeauftragten schaffen
Antisemtische Vorfälle und Übergriffe sind weiterhin Realität, auch in Schleswig-Holstein. Deshalb fordern wir in Ergänzung der neu gestarteten unabhängigen Meldestelle für Antisemitismus in Schleswig-Holstein eine*n Beauftragte*n des Landes für Jüdisches Leben und Antisemitismus in Schleswig-Holstein.
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