Grundsteuer

Grundsteuer erhalten und gerecht reformieren

Der Landesparteitag hat beschlossen:

Die Grundsteuer ist die drittwichtigste Einnahmequelle der Kommunen. Mit bundesweit rd. 14 Mrd. Euro Einnahmen und landesweit rd. 450 Mio. Euro sind unsere Kommunen – auch in Schleswig-Holstein –auf diese Einnahmequelle angewiesen.

Bündnis 90/DIE GRÜNEN kritisieren, dass es Bund und Ländern in den letzten 10 Jahren nicht gelungen ist, eine Novellierung des Gesetzes zu beschließen, obwohl bekannt war, dass die alten Einheitswerte zur Bemessung der Grundsteuer nicht gerecht und auch nicht verfassungskonform waren, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil am 10. April 2018 festgestellt hat.

Erneut hat das Bundesverfassungsgericht damit ausbügeln müssen, was die Politik nicht zu Stande gebracht hat. Entsprechend kurz ist die Frist, die  für eine Gesetzesreform gesetzt wurde: Bis Ende 2019 muss es zu einer Neuregelung kommen. Auch wenn es im Anschluss weitere fünf Jahre Zeit gibt, in denen das neue Bewertungsverfahren umgesetzt werden kann, ist der Zeitraum für die Gesetzesreform angesichts der notwendigen Zustimmung im Bundesrat wie im Bundestag sehr knapp bemessen.

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erwarten, dass sich Bund und Länder zügig auf eine Reform der Grundsteuer verständigen, die folgenden Leitlinien gerecht wird:

  • Die Grundsteuer soll wie bisher bundesgesetzlich geregelt werden. Eine Regionalisierung der Grundsteuergesetzgebung mit individuellen Länderregelungen lehnen wir ab.
  • .Anliegen der Reform ist die Herstellung von mehr Gerechtigkeit mit einer verfassungskonformen Lösung, welche für die Kommunen insgesamt aufkommensneutral ist.
  • Wir halten es für richtig, sowohl das von 14 Bundesländern favorisierte Kostenwert-Modell als auch andere Modelle wie das einer reinen Bodenwertsteuer oder einer kombinierten Bodenwert- und Flächensteuer, welche u.a. von Naturschutzverbänden und dem Deutschen Mieterbund unterstützt werden, erneut auf Verfassungskonformität und Umsetzbarkeit innerhalb der vom Verfassungsgericht gesetzten Frist zu prüfen.
  • Die Kommunen sollen die konkrete Besteuerung und die Einnahmen wie bisher über kommunale Hebesätze regeln können und damit ihren Einfluss auf die konkrete Höhe der Grundsteuer behalten.
  • Wichtig ist uns, dass Mieter*innen – insbesondere im Geschosswohnungsbau – im Regelfall nicht höher belastet werden als bisher. Wohnen ist für uns Grüne ein Grundrecht und muss für alle bezahlbar bleiben. Wir brauchen daher mehr bezahlbaren Wohnraum, insbesondere in den großen Städten und im Hamburger Umland.
  • Die Steuer soll so transparent und handhabbar wie möglich gestaltet werde und zugleich dem Anspruch der Leistungsfähigkeit der Steuerzahler*innen gerecht werden.

 

Die letzten Jahre haben deutlich gemacht, wie schwierig es ist, bei der Grundsteuerreform eine gemeinsame Lösung unter den Ländern – aber auch zwischen Bund und Ländern – zu finden. Der Wegfall der Grundsteuer wäre für unsere Kommunen eine nicht zu verkraftende Schwächung ihrer Einnahmen. Wir halten darüber hinaus eine angemessene Beteiligung von Grundeigentümer*innen am Steueraufkommen für richtig und gerecht.  für Gleichzeitig sollte die nun anstehende Reform dazu genutzt werden, ein Steuermodell zu wählen, das mit Blick auf die Herausforderungen der Zukunft wie Klimaschutz, demografischer Wandel, Wohnraumversorgung sowie Sicherung von Lebensqualität und kommunalen Finanzen die bestmögliche Wirkung entfaltet. Priorität ist es, dass die Steuer ab 2020 nicht komplett weg fällt.

 

Hierfür müssen alle Beteiligten aufeinander zugehen. Wir GRÜNEN sind bereit dazu.

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