Der Landesparteitag von Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein möge
beschließen:
Transparente und nachhaltige Kommunikation und Planung in der (Fern-) Wärmeversorgung
- Wir wollen eine möglichst rechtzeitige und niederschwellige Kommunikation
von geeigneten und ungeeigneten Gebieten, um den Bürger:innen eine
Planungsgrundlage zu geben
- Die Berücksichtigung der erwartbar sinkenden Energiebedarfe in den
Gebäuden.
- Wir setzen uns dafür ein, dass in Wärmenetzen die Temperaturen so niedrig
wie möglich gehalten werden, einschließlich der Nutzung von sogenannten
kalten Wärmenetzen. Dies trägt dazu bei, den Energieverlust während des
Transports zu verringern. Die Anforderung niedriger Systemtemperaturen
sollte bei der Ausweisung und Planung von Wärmenetzen berücksichtigt
werden.
- Planung von Wärmenetzen nur dort, wo die Effizienzgewinne höher sind als
Aufwand und Transportverluste oder es keine andere Möglichkeit für die
klimaneutrale Wärmeversorgung gibt.
Absenkung von Systemtemperaturen bestehender Netze
Systemtemperaturen in Wärmenetzen sind die Temperaturen des Wassers oder eines
anderen Mediums, das zur Wärmeversorgung von Gebäuden durch das Netz fließt.
Traditionelle Netze arbeiten oft mit hohen Temperaturen (über 90°C), was zu
Energieverlusten führen kann. Niedrigere Temperaturen, bis hin zu „kalten“
Wärmenetzen, minimieren diese Verluste, indem sie die Temperaturdifferenz zur
Umgebung verringern und effizienter mit erneuerbaren Energiequellen arbeiten.
Daher fordern wir eine Absenkung der Systemtemperaturen in bestehenden Netzen,
um die Transportverluste zu reduzieren und so die Effizienz klimaneutraler Wärmequellen zu verbessern.
Nachhaltige Auswahl und Bewertung von Energieträgern
- Berücksichtigung von stofflichen Verfügbarkeiten und Bedarfen: Holz,
Biomasse/Biogas und Wasserstoff beispielsweise sind rare Güter und sollten
somit nur für die Spitzenlast eingesetzt werden. Für den normalen Gebrauch
setzen wir auf Solar, Windenergie und Geothermie.
- CO2-Emissionen sollten physikalisch korrekt abgebildet werden. Dies
bezieht sich insbesondere auf die Kraft-Wärme-Kopplung und die sogenannte
“unvermeidbare Abwärme”. Müllverbrennung ist keine unvermeidbare Abwärme,
Müll kann im Sinne der Kreislaufwirtschaft auch als Ressource verstanden
werden und sollte in Zukunft keine Wärmequelle mehr sein. Daher setzen wir
uns für eine Änderung der Verdrängungsstromgutschrift nach GEG ein, in der
die oben genannte Regelung formuliert ist.
- Neben den CO2-Emissionen sollte die Energiemenge und die Art der
Energieträger (Endenergie) als Vergleichs- und Bewertungsgröße
herangezogen werden, um den effizienten Energieeinsatz zu fördern und
ineffiziente Strukturen auszubessern.
Gemeinwohlorientierter Betrieb (neuer) (Fern-)Wärmenetze
Insbesondere bei neuen Fernwärmenetzen mit Anschlusszwang wollen wir
Betriebsformen fördern, die im Endkundenpreis nur die Energie-, Betriebs- und
Investitionskosten abbilden. Kommunale Gesellschaften, die politisch
entsprechende Vorgaben erhalten, oder genossenschaftliche Organisationsformen
können dies leisten. Renditeorientierte Bewirtschaftsformen lehnen wir ab. nicht
Fernwärmeversorgung und Modernisierung des Gebäudebestandesgehen Hand in Hand
Die Versorgung mit Fernwärme darf nicht zu Lasten der fortlaufenden Sanierung
und Modernisierung des Gebäudebestandes gehen. Energie, die nicht verbraucht
wird, muss auch nicht erzeugt werden.
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