LPT 5/2024: Klimaneutralität – CCS kann nur die allerletzte Option sein

Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts und
schreitet trotz globaler Verpflichtungen wie dem Pariser Klimaabkommen
ungebremst voran. Bis heute ist die globale Durchschnittstemperatur gegenüber
dem vorindustriellen Zeitalter um etwa 1,1° C angestiegen und wird bis zum Ende
des Jahrhunderts weiter zunehmen. Die Folgen des menschengemachten Klimawandels
verändern das Leben der Menschen bereits heute stark.

Deutschland strebt an, bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen.
In Schleswig-Holstein sieht der Koalitionsvertrag 2022-2027 vor, Schleswig-
Holstein bis zum Jahr 2040 zum ersten klimaneutralen Industrieland zu
entwickeln. Zur Erreichung dieser Ziele sind große Anstrengungen erforderlich.
Jedoch werden selbst bei einer sehr schnellen und starken Reduzierung der
Treibhausgas (THG-)Emissionen bis zur Mitte des Jahrhunderts Restemissionen in
Höhe von etwa 5 % der Emissionen von 1990 in einzelnen Branchen (Kalk- und
Zementindustrie, thermische Abfallverwertung) verbleiben, die aus heutiger Sicht
nicht durch Substitution, Innovation, Erneuerbare Energien oder
Effizienzmaßnahmen vermieden werden können. Diese unvermeidbaren Restemissionen
müssen durch CO2-Senken ausgeglichen werden. Hierfür sind natürliche CO2
Speicher wie Wälder, Moore und Seegraswiesenprädestiniert und müssen erhalten
und ausgebaut werden. Hierdurch werden häufig gleich mehrere positive Effekte
erzielt (Klimaschutz, Klimaanpassung, Gewässerschutz, Biodiversität,
Naherholung).

Eine mögliche zusätzliche Option, auch vor dem Hintergrund, dass die natürlichen
CO2-Speicher durch die Folgen des Klimawandels bedroht sind, kann die technische
Abscheidung und anschließende Deponierung von CO2 in unterirdischen geologischen
Formationen (Carbon Capture and Storage) sein. Die heutige Diskussion um CCS
unterscheidet sich fundamental von der, die vor zehn Jahren geführt wurde:
Damals sollte CCS der Fortführung der Kohlekraft und anderer fossiler
Stromerzeugungsanlagen dienen. Heute sind der Kohleausstieg und ist die
Dekarbonisierung des Stromsektors bis 2035 politisch gesetzt. Für uns geht es um
die- nach aktuellem Stand der Technik – unvermeidbare Restemissionen. Es stellt
sich die Frage, ob diese in die Atmosphäre emittiert, durch natürliche CO2
Senken gespeichert werden können oder unterirdisch deponiert werden sollen.

In unserem Programm zu Landtagswahl 2022 haben wir uns ganz klar gegen das
Verpressen von CO2 im Boden ausgesprochen, dennoch stellen wir fest: Auch wenn
wir nun unter der neuen Bundesregierung auf dem Weg zur Klimaneutralität endlich
schneller vorankommen, wird es nach aktuellem Stand einige wenige Bereiche
geben, die trotz Umstellung und Vermeidung wenige unvermeidbare Restemissionen
haben werden. Für diese brauchen wir eine Lösung, damit die Emissionen nicht in
die Atmosphäre gelangen. Der Blick auf diese Technologie hat sich in den letzten
Jahren auch bei Wissenschaft und Klimaaktivist*innen (z.B. Weltklimarat, wwf und
NABU) durchgesetzt.

Wir Grüne wollen verhindern, dass CCS zum Hintertürchen wird, den nötigen Umbau
der Wirtschaft zu umgehen und definieren klare Leitplanken, für die mögliche
Anwendung der CCS-Technologie – dabei hat insbesondere der Schutz menschlicher
Gesundheit und der Umwelt oberste Priorität:

CO2 Vermeidung hat absolute Priorität

1. Zur Erreichung der Klimaschutzziele haben die Vermeidung von THG-Emissionen,
der konsequente Ausbau der Erneuerbaren Energien, ein effizientes
Energiemanagement, die Dekarbonisierung der Industrie und des Verkehrssektors,
eine zügige Wärmewende, eine umfassende Kreislaufwirtschaft, die Entstehung
einer nachhaltigen Landwirtschaft sowie eine deutliche Verminderung der
verbrauchten Ressourcen absoluten Vorrang.

2. Verbleibende, aus heutiger Sicht unvermeidbare Restemissionen müssen durch
die Speicherung von CO2 ausgeglichen werden. Die Speicherung soll dabei
vorrangig in natürlichen Senken, wie Wäldern, Mooren, Dauergrünland, Salzwiesen,
Seegraswiesen und den Meeren erfolgen. Dazu sind die natürlichen CO2-Senken zu
erhalten, aufzubauen und wiederherzustellen.

3. Es muss ausgeschlossen werden, dass der Einsatz von CCS die Entwicklung von
Prozessen oder Technologien zur Vermeidung von CO2-Emissionen bei industriellen
Prozessen ausbremst. Es gilt dabei den hierarchischen Grundsatz Vermeidung von
CO2-Emissionen“ vor „Abscheidung und Verwertung von CO2-Emissionen“ vor
„Abscheidung und Entsorgung von CO2-Emissionen“ zwingend und nachweisbar zu
beachten.

4. In der Klimaschutzgesetzgebung ist die Trennung von Zielen für die THG-
Minderungen, Zielen für natürliche Kohlenstoffeinbindungen und Zielen für die
technische CO2– Deponierung erforderlich. Dies ist auch bei der Ausgestaltung
klimapolitischer Instrumente zu beachten. Nur so kann eine transparente
Erfolgskontrolle der Klimaschutzziele erfolgen.

Stark beschränkter Anwendungsrahmen

1. CCS als technische Maßnahme mit Senkenwirkung kann als weiterer Baustein in
dem Maße eingesetzt werden, wie Emissionsminderungen und natürliche
Senkenkapazitäten nicht ausreichen oder um Negativemissionen zu realisieren. Als
End-of-pipe-Technologie darf CCS zudem nur für prozessbedingte Restemissionen
zum Beispiel in der Zement und Kalkindustrie oder in der Abfallwirtschaft zur
Anwendung kommen, wo es keine hinreichenden Alternativen gibt und alle anderen
Dekarbonisierungsoptionen ausgeschöpft werden. Vorrangig sind auch hier
Prozessumstellungen und -innovationen, Elektrifizierung, Materialsubstitution,
Steigerung der Materialeffizienz und der konsequente Ausbau der
Kreislaufwirtschaft voranzutreiben, um die Restemissionen weiter zu reduzieren.

2. Die notwendige unterirdische Speicherung ist auf das absolute Minimum zu
reduzieren, denn auch im Untergrund gibt es eine Vielzahl konkurrierender
Raumansprüche und Bedarfe des Meeresschutzes. Die Freiheit künftiger
Generationen, auf diese zuzugreifen, sollte nicht durch überbordende Nutzung
heute eingeschränkt werden. Zudem heben wir hervor, dass auch andere Verfahren,
wie die industrielle Nutzung von CO2 (Carbon Capture and Utilization, CCU) eine
wichtige Komponente zur Dekarbonisierung industrieller Prozesse sein können und
weiter zur Anwendung gebracht werden sollten. Ab 2040 müssen sie allerdings
geschlossene Kreisläufe bilden.

3. Es ist eine rechtsverbindliche Definition für „unvermeidbare“ Emissionen
festzulegen und mit der Technologieentwicklung fortzuschreiben. Mit einer
eindeutigen Definition kann verhindert werden, dass die Nutzung fossiler
Energieträger wie z.B. Erdgas/LNG verlängert wird, um vermeintlich „CO2
neutrales“ Erdgas oder „CO2-neutralen“ blauen Wasserstoff zu produzieren.

Strenge Anforderung an Deponieorte und Transportinfrastruktur

1. Bei der Auswahl der Deponieorte und dem Einsatz von CCS müssen strenge
Anforderungen gelten:

a. Bei der Untersuchung möglicher Deponiestandorte sowie der Bewertung
potenzieller Freisetzungspfade und Umweltauswirkungen sind alle Phasen der
Einspeicherung (Erkundung, Bau, Betrieb und Nachsorge) zu betrachten.

b. Für mögliche Speicherstandorte ist eine spezifische Risikobewertung in
Hinblick auf die Umweltmedien Wasser, Boden, Luft, die davon abhängigen
(marinen) Ökosysteme sowie auf die menschliche Gesundheit und Sachgüter
durchzuführen.

c. Der Bau und Betrieb von CCS-Anlagen erfolgt unter strengen Auflagen zum
Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Es können Ausschlussgebiete
definiert werden, in denen der Betrieb von CCS-Anlagen nicht zulässig ist. Dies
können beispielsweise Meeresschutz-, Trinkwasserschutz- und
Trinkwassergewinnungs- oder Naturschutzgebiete sein, abhängig von der
Entscheidung zum Ort der CO2-Deponierung. Die CO2-Speicherung in Naturschutz-,
Natura 2000 und FFH-Gebieten, Biosphärenreservaten sowie in Nationalparks lehnen
wir klar ab. Angrenzende Infrastruktur zur CO2-Speicherung darf diese besonders
geschützten Gebiete nicht beeinträchtigen. Eine Deponierung innerhalb des
Nationalparks Wattenmeer wird gesetzlich ausgeschlossen. Für den Nationalpark
Wattenmeer als UNESCO-Weltnaturerbe und für die globale Artenvielfalt
unersetzliches Gebiet tragen wir eine besondere Verantwortung. CO2
Transportinfrastruktur in Schutzgebieten, etwa im Nationalpark Wattenmeer, sehen
wir kritisch. Das Schutzziel von Schutzgebieten darf in keinem Fall gefährdet
werden.

d. Es wird ein Pflichtmonitoring zur Überprüfung der Risikobewertung zur
Früherkennung von Leckagen und weiterer Risikofaktoren etabliert. Eine
kontinuierliche und langfristige Überwachung soll sicherstellen, dass mögliche
Auswirkungen auf Mensch und Umwelt im Umfeld der Deponie so schnell wie möglich
erkannt und behoben werden können. Weiterhin ist ordnungsrechtlich zu
gewährleisten, dass die Überwachung auch über die Stilllegungsphase hinaus
fortgesetzt wird und die Kosten hierfür durch den Betrieb erwirtschaftet werden.

e. Die Energie für den Abscheidungs-, Transport- und Einspeicherungsprozess muss
zu 100% aus Erneuerbaren Energien bestehen.

2. Grundsätzlich sollte die Möglichkeit zur Deponierung des CO2 sowohl im Inland
als auch im Ausland erwogen werden. Bei der Suche nach geeigneten Standorten zur
Deponierung des CO2 im Inland müssen valide wissenschaftliche Kriterien zur
Anwendung kommen. Bei der Suche im Ausland müssen ebenso klare Standards gesetzt
werden Hierbei ist auf den bisherigen geologischen Potenzialanalysenaufzubauen,
die im Rahmen verschiedener Forschungsprojekte erarbeitet wurden.

3. CCS ist als potenzielle zukünftige Nutzung in die Raumplanung einzubeziehen.
Im Falle von unterirdischen Nutzungskonkurrenzen zu Erneuerbaren Energien und
deren Speicherung (Stichwort Geothermie) müssen diesen Vorrang genießen. Darüber
hinaus sind mögliche Auswirkungen auf benachbarte Nutzungen und die unter Pkt. 7
dargestellte Schutzgutbetroffenheit zu beachten.

4. Die Deponierung von CO2 in unterirdischen Lagerstätten erfordert eine CO2
Transportinfrastruktur. Der Aufbau einer solchen Infrastruktur muss nach
verbindlich festgelegten Kriterien erfolgen. Hier ist zu klären, unter welchen
Voraussetzungen der CO2-Transport wie erfolgen soll (Pipelines, Schiff, Zug,
LKW), Effizienzansprüche gehalten werden können, welche Standorte in eine
entsprechende Infrastruktur eingebunden werden und wie ein sicherer Transport
ohne Schlupfverluste gelingen kann. Über die Infrastruktur für den Transport von
CO2 zum Zweck der Deponierung hinaus, bedarf es einer Infrastruktur zum
Transport von CO2 zum Zweck der Nutzung (CCU – Carbon Capture and Usage).

5. Die Kosten für Abscheidung, Transport und Endlagerung können und dürfen nicht
durch öffentliche Mittel finanziert und damit von der Gesellschaft getragen
sowie nachfolgenden Generationen auferlegt werden. Hier muss das
Verursacherprinzip Anwendung finden. Auch potenziell zukünftig entstehende
Kosten, wie z.B. für die Sanierung von Deponien, müssen als Preisbestandteil bei
den Deponierungskosten einer Tonne CO2 berücksichtigt werden. Dies wird auch
eine Lenkungswirkung entfalten, die eine Reduktion solcher Produkte anreizt,
deren Produktion auf CCS angewiesen ist.

6. CO2 kann nicht nur in Form eines Gases deponiert werden. Mit modernen
industriellen Verfahren kann CO2 umgewandelt und auch in Form von festem
Kohlenstoff deponiert werden. Da diese Verfahren geringere Umweltauswirkungen
bei der Deponiedauer haben, wollen wir diese berücksichtigen und
Technologieoffenheit bewahren.

7. Sollte eine der oben geschilderten strengen Anforderungen oder sogar mehrere davon nicht eingelöst werden, so sprechen wir uns weiterhin konsequent gegen die Verpressung von CO2 und anderen Treibhausgasen im Boden aus.

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