Grüne Waldpolitik für Schleswig Holstein

Ohne menschlichen Einfluss durch Siedlungs- und Straßenbau sowie durch landwirtschaftliche Nutzung wäre der Wald das natürlicherweise am häufigsten in Schleswig-Holstein vorkommende Ökosystem. Tatsächlich ist unser Land mit knapp 11 Prozent Waldanteil an der Gesamtfläche das waldärmste Bundesland.

Unsere heutigen Wälder sind überwiegend Wirtschaftswälder, die wertvolles Holz liefern. Aber Wald ist viel mehr als ein bloßer Rohstofflieferant. Es ist ein komplexes Ökosystem, das Schadstoffe aus der Luft filtert, Kohlenstoff speichert und somit unser Klima schützt, unseren Wasserhaushalt reguliert und nicht zuletzt Lebensraum für unzählige Tiere, Pflanzen und Pilze bietet.

Die extremen Wetterlagen in den letzten beiden Jahren mit starken Niederschlägen im Winter und langer Trockenheit im Frühjahr/Sommer haben auch in den Schleswig-Holsteinischen Wäldern zu Schäden geführt. Mit ein Grund sind großflächige Entwässerungen in den letzten Jahrzehnten. Wälder haben eine besondere Situation im Landschaftswasserhaushalt. Sie können Wasser nach starken Niederschlägen speichern und dann langsam über einen langen Zeitraum abgeben. Das geht jedoch nur, wenn sie nicht künstlich entwässert werden.

Der Landesparteitag möge beschließen:

Dem Schutz der Biodiversität sowie der Anpassungsfähigkeit und Klimatauglichkeit der Landesforsten ist verbindlicher Vorrang vor der ökonomischen Nutzung einzuräumen[1]. Das Konzept der SH-Landesforsten und die tatsächliche Betriebsführung sind umgehend in Richtung auf ein eindeutig Ökosystem-orientiertes Arbeiten auszurichten. Die „Betriebsanweisung Waldbau“ als Grundlage für die Bewirtschaftung der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten sowie die „Handlungsgrundsätze für den Arten- und Lebensraumschutz in Natura 2000-Waldgebieten der Schleswig-Holsteinischen Landesforsten AöR (SHLF)“ sollen unter Berücksichtigung der Empfehlungen der EU (https://ec.europa.eu/environment/nature/natura2000/management/docs/Final%20Guide%20N2000%20%20Forests%20Part%20I-II-Annexes_de.pdf) und des Bundesamts für Naturschutz (https://www.bfn.de/themen/natura-2000/management/kooperation-mit-nutzern/forstwirtschaft.html) überarbeitet und neu gefasst werden. Hierbei sollen für die Natura 2000-Wälder die vom BfN naturschutzfachlich anzustrebenden Werte übernommen werden. Für die übrigen Flächen der Landesforsten sollen die vom BfN als „gute fachliche Praxis“ genannten Werte gelten. Die neue Waldbaurichtlinie soll in einem partizipativen Verfahren, im Sinne der Agenda 21 (ökologisch, ökonomisch, sozial) unter Beteiligung der relevanten Stakeholder entwickelt werden und zeitnah, möglichst in den nächsten zwei Jahren, umgesetzt werden.

  • Wir halten an dem Ziel fest, den Waldanteil im Land auf 12 Prozent zu erhöhen.
  • Bei der Neuanlage von Wäldern dürfen keine hochwertigen Offenlandlebensräume wie z.B. Moore, Heiden, artenreiches Dauergrünland oder bereits entwickelte Ausgleichsflächen herangezogen werden.
  • Zur Sicherung aller ökologischen Funktionen sowie als Referenzflächen für die Wissenschaft begrüßen wir die Ausweisung von 10 Prozent Naturwaldflächen in unserem landeseigenen Wald. Mittelfristig streben wir einen Naturwaldanteil von 10% für alle Wälder in Schleswig-Holstein an.
  • Der öffentliche Wald hat eine Vorbildfunktion, um den Gemeinwohlleistungen wie dem Klima-, Arten- und Naturschutz gerecht zu werden. Wir wollen, dass der Landeswald dieser Funktion wieder stärker gerecht wird.

Dazu gehört

  • der Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden,
  • der Umbau zu stabilen Laubmischwäldern mit heimischen und regionalen Baumarten, ggf. auch durch schonende Entnahme nicht standortgerechter Nadelbaumarten vor Erreichen der Hiebsreife
  • ein höherer Anteil an Alt- und Totholz sowie Habitatbäumen,
  • der aktive Rückbau vorhandener Entwässerungen, z.B. durch Anstau von Gräben in Feuchtwäldern, Quellbereichen sowie abflusslosen feuchten Senken.
  • der Verzicht auf Holzeinschlag in der Brutzeit (März bis August), im Umfeld bekannter Greifvogelhorste (Adler, Rotmilan etc.) auch nicht zur Balzzeit im Januar und Februar. Erneuerung und Neuwaldbildung möglichst durch Naturverjüngung,
  • unterschiedliche Lebensräume im Wald entwickeln, die je nach Standortgegebenheiten vielfältigen Arten von Pflanzen und Tieren zu gute kommen (z.B. Waldmoore, lichte Wälder, Waldwiesen, Hutewälder, strukturierte Waldsäume).
    das Zulassen natürlicher Regeneration in den vom Eschentriebsterben geschädigten Auwäldern,
  • das Stehenlassen der Hauptstämme bei Verkehrssicherungsmaßnahmen an alten Bäumen.
  • Ausweisung von von 5 Habitatbäumen je Hektar Waldfläche (nicht nur bezogen auf die über 100 jährigen Bestände).
  • Für den Privatwald wollen wir Vertragsnaturschutzprogramme entwickeln, die z. B. Habitatbäume oder die Wiedervernässung von entwässerten Standorten honorieren.

[1] Vgl. Grundgesetz Artikel 14 & 20a, Landesverfassung SH Art. 11

*****

Beschlossen auf dem Landesparteitag am 26.10.19 in Büsum

Neuste Artikel

#TeamRobert startet in den Bundestagswahlkampf

Online-Vortrag: „Pflegebedürftigkeit – was tun? Infoveranstaltung für Angehörige und Betroffene“

Stellenausschreibung Mitarbeiter*in (m/w/d) für den Bereich Social Media

Ähnliche Artikel