Teilhabe gehörloser Menschen ausbauen und Alltagserleichterungen schaffen!

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein setzen sich auf allen Ebenen dafür ein Alltagserleichterungen für Gehörlose und hörbeeinträchtigte Menschen zu schaffen

Dabei ist die Herbeiführung einer besseren gesellschaftlichen Akzeptanz der Gebärdensprache und der besonderen Kommunikationsbedürfnisse z.B. Schriftmittlung, gehörloser Menschen das Ziel, welches durch folgende Maßnahmen erreicht werden soll:

 

  1. Gesellschaftliche und politische Teilhabe

Niemand darf aus Kostengründen benachteiligt werden. Jede:r hat das Recht zur Teilnahme/Teilhabe am gesellschaftlichen, sozialen und politischen Leben. Da es nicht ausreichend Dolmetscher:innen gibt, ist dies aktuell nicht flächendeckend gegeben. Aus diesem Grund fordern wir:

  • die Kostenübernahme für Dolmetscher:innenleistungen für Deutsche Gebärdensprache und Deutsch, sowie Schriftmittlung, insbesondere im privaten und ehrenamtlichen Bereich, nach dem Eingliederungshilferecht über das Bundesteilhabegesetz.
  • eine Verbesserung der Zugänglichkeit zu tagespolitischen Informationen, den Abbau von kommunikativen Barrieren und den Ausbau der Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben durch die Bereitstellung von Dolmetscher:innen für Deutsche Gebärdensprache, Schriftmittlung und Deutsch.
  • die Verpflichtung zur Barrierefreiheit für Gehörlose und hörbeeinträchtigte Menschen in der Privatwirtschaft statt der Freiwilligkeit. Vor allem öffentliche Gebäude und Gebäude zur Sicherstellung des persönlichen Bedarfs müssen uneingeschränkt nutzbar sein.

 

  1. Barrierefreie Medien

Fernsehen und Internet spielen im Leben gehörloser Menschen eine große Rolle. Diese audiovisuellen Medien bestehen aus zwei Komponenten: Ton und Bild. Ersterer kann von gehörlosen Menschen nicht wahrgenommen werden. Nur durch die Visualisierung akustischer Informationen in Form von Untertiteln oder Gebärdensprache erhalten gehörlose Menschen also einen barrierefreien Zugang zum Fernsehprogramm und somit zu Informationen.

Aus diesem Grund fordern wir:

  • Die Landesregierung möge sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Verpflichtung zu barrierefreiem Zugang zu Fernsehen und Streamingdiensten gemäß EU-AVMD-Richtlinie umgesetzt wird. Dazu gehört ein Ausbau barrierefrei nutzbarer Medienangebote, die die unterschiedlichen Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigen.
  • die Erhöhung der finanziellen Ressourcen für den Auf- und Ausbau barrierefreier Angebote nach einem Stufenplan (10 % Steigerung pro Jahr).
  • 100 % Untertitelung alle öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsendungen im Fernsehen.
  • die offene Untertitelung von Kinofilmen in Kinos anstatt einer Untertitel-App oder -brille.
  • die Werbesendungen und Wahlwerbungen in Gebärdensprache und mit Untertiteln auszustrahlen.
  • die Kindersendungen in Gebärdensprache zugänglich zu machen.

 

  1. Barrierefreier Notruf

Artikel 11 der UN-Behindertenrechtskonvention verlangt, dass Deutschland den Schutz und die Sicherheit von gehörlosen und hörbehinderten Menschen in Gefahrensituationen, einschließlich bewaffneter Konflikte, humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen, gewährleistet. Im Notfall entscheiden zuweilen Minuten über Leben und Tod: Je schneller Hilfe vor Ort ist, desto besser. Gehörlose Menschen verlieren jedoch häufig wertvolle Zeit, weil Notrufe nicht problemlos barrierefrei abgesetzt werden können. Bis heute gibt es keinen barrierefreien Notruf mit einer bundesweit einheitlichen Nummer.

Aus diesem Grund fordern wir:

  • die Sicherheit und den Schutz für Gehörlose und hörgeschädigte Menschen in einer Notruf- bzw. Gefahrensituation zu gewährleisten bzw. staatlich zu garantieren.
  • die Aufnahme von zwei kostenfreien Optionen für Notrufverbindungen (Telefonvermittlungsdienste mit Gebärdensprach- und Schriftdolmetscher:innen und Not-ruf-App) in § 108 TKG sowie in die Notrufverordnung.
  • die Einrichtung der staatlichen Notruf-App „Salus“ und die Einführung eines einheitlichen Notrufs für Menschen mit Hörbehinderungen (mit Vorrangschaltung wie bei einem normalen, unter 110 oder 112 abgesetzten Notruf)
  • die Einrichtung von einheitlichen Notfall-Leitstellen, einschließlich moderner Protokolle für Menschen mit Hörbehinderungen.
  • die Verabschiedung einer Strategie für die Katastrophenabwehr und die humanitäre Hilfe, die inklusiv und für Menschen mit Hörbehinderungen zugänglich sein soll.
  • Den Einsatz von Lichtklingeln, Vibrationsalarm in öffentlichen Gebäuden als Standard.

 

  1. Erleichterung der Mobilität von gehörlosen Menschen

Artikel 20 der UN-Behindertenrechtskonvention besagt, dass die persönliche Mobilität für Menschen mit Behinderungen mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen ist und unter anderem der Zugang zu hochwertigen Mobilitätshilfen, Geräten, unterstützenden Technologien, menschlicher und tierischer Hilfe sowie Mittelspersonen erleichtert werden soll. Die Umsetzung sieht in der Realität allerdings anders aus. Zentrale Probleme bestehen hinsichtlich der Kommunikation an Bahnhöfen und in Zügen. Wenn gehörlose und taubblinde Menschen am Informationsschalter Reiseinformationen einholen möchten, stoßen sie bisher noch auf viele Barrieren.

Aus diesem Grund fordern wir:

  • die Zurverfügungstellung von Reiseinformationen in Gebärdensprache und/oder Schriftsprache an Informationsschaltern im Rahmen des Zwei-Sinne-Prinzips.
  • die Bereitstellung von Beratungen der DB-Reisebüros in Deutscher Gebärdensprache, unmittelbar durch die Mitarbeiter:innen oder durch einen kostenfreien Telefondolmetscher:innendienst (Tess).
  • die Serviceerweiterung bei unverschuldet verpassten Anschlüssen, beispielsweise durch den kostenlosen Transport mit einem Ruftaxi, welches mithilfe einer App bestellt werden kann.
  • eine bessere Qualität und Geschwindigkeit des WLAN-Netzes an Bahnhöfen und in Zügen, sowie kostenlosen Zugang zu diesem.
  • die EU-Fahrgastrechteverordnung in die Deutsche Gebärdensprache zu übersetzen, damit gehörlose Menschen die Informationen bei Bedarf direkt beziehen können.

 

  1. Finanzielle Ausgleichsmaßnahmen

Seit 1975 wurde der Behindertenpauschbetrag in Höhe von 1.420 Euro nicht mehr erhöht. Um ihn an Lebensrealitätenanzupassen und um die behinderungsbedingten Nachteile und Mehraufwendungen auszugleichen,fordern wir:

  • die Erhöhung und Anpassung des Behindertenpauschbetrags.
  • die Schaffung eines bundeseinheitlichen gerechten einkommens- und vermögensunabhängigen Teilhabe- bzw. Gehörlosengeldes zum Ausgleich der behinderungsbedingten Nachteile und Mehraufwendungen gehörloser, taubblinder und anderer Menschen mit Hörbehinderungen.
  • Prüfung eines landesweiten Grundeinkommens für Menschen mit Behinderung. Angepasst an den Grad der Behinderung, um Ausgleich zu schaffen.

 

  1. Anerkennung der Gebärdensprache als Minderheitensprache

Mit der Anerkennung als sprachliche Minderheit gehen viele Privilegien einher. Zum Beispiel bestimmte finanzielle Förderungen und Maßnahmen zum Schutz und Erhalt dieser Sprache.

Aus diesem Grund fordern wir:

  • Die Anerkennung der Gebärdensprache als Minderheitensprache.

 

  1. Schulische Inklusion von gehörlosen Menschen

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, lebenslanges und gemeinsames Lernen für Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. Dabei sollen Barrieren für Schüler:innen mit Behinderung abgebaut und ihnen ein Höchstmaß an gesellschaftlicher Teilhabe ermöglicht werden.

Deshalb fordern wir:

  • Angestellte am Landesförderzentrum Hören sollen die Deutsche Gebärdensprache beherrschen, andernfalls müssen sie sich nach der Anstellung zeitnah verpflichtend darin fortbilden
  • Zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten für Schüler:innen mit einer Hörschädigung bereits in der frühkindlichen Bildung gewährleisten
  • Die zeitnahe Bereitstellung von technischen Hilfsmitteln, um die Beschulung von Schüler:innen mit einer Hörschädigung zu erleichtern, und die Anpassung von räumlichen Gegebenheiten zur Optimierung der Raumakustik
  • Die Förderung der Ausbildung von Hörgeschädigtenpädagog:innen in Schleswig-Holstein.

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