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Sei Teil unseres Grünen Wahlkampfes für eine laute, progressive Stimme im nächsten Bundestag. Jeder Marktstand und jede Haustür zählt, aber auch jeder Euro – für (Online-)Anzeigen, Plakate und Flyer und Veranstaltungen.

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#vonhierananders #KanzlerEra

GRÜNER Spenden-Kodex

Alternativ kannst du auch per (Online-) Überweisung spenden:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein
IBAN: DE31 4306 0967 2032 4205 02
BIC: GENODEM1GLS
GLS-Gemeinschaftsbank eG

Verwendungszweck: Spende – Bitte Anschrift nicht vergessen.

Um die Spende richtig verbuchen zu können und dir eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können, benötigen wir deine Postadresse.

Wir garantieren dir die ordnungsgemäße Verbuchung deiner Spenden gemäß dem gültigen Parteiengesetz und die Zusendung einer steuerlich relevanten Zuwendungsbescheinigung.


Parteispenden sind steuerlich absetzbar

Ihre Spende reduziert Ihre zu zahlende Einkommensteuer, und zwar bis zu einem Betrag von 1.650 Euro (Einzel-Veranlagung) bzw. 3.300 Euro (Zusammen-Veranlagung) um die Hälfte des gespendeten Betrags. Bei dem, was Sie über diese Beträge hinaus spenden, hängt die Steuererleichterung von Ihrem individuellen Steuersatz ab. Sie mindern also Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit Ihre Steuerlast. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt. Die Zuwendungsbestätigung versenden wir unaufgefordert bis spätestens Ende März des folgenden Jahres. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten streng vertraulich.


Firmenspenden

Immer wieder sprechen uns nachhaltig denkende Unternehmer*innen an, wie sie uns in unserem Kampf für ein zukunftsfähiges Schleswig-Holstein unterstützen können. Darüber freuen wir uns sehr, denn für uns ist klar: Grüne und Wirtschaft gehören zusammen. Gemeinsam wollen die großen Transformationsthemen in unserem Land angehen.

Wir folgen hier allerdings einem sehr klaren Spendenkodex und nehmen u.a. keine Spenden an, die erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden.

Spenden von Unternehmen sind nach dem Parteiengesetz grundsätzlich weiterhin in der Höhe uneingeschränkt möglich. Unternehmen können ihre Spende als Unternehmensspende nicht steuerlich geltend machen. Als Unternehmer*in könnt ihr eine Spende aber natürlich wie oben beschrieben privat steuerlich absetzen.


Datenschutz

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir verarbeiten Deine Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (EU-Datenschutz­grundverordnung, Telemediengesetz).

Informationen zum Datenschutz mit Rechtsgrundlagen sowie zum Spendentool Twingle finden sich auf unserer Datenschutzerklärung.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter: SCO-CON:SULT, Hauptstraße 27, 53604 Bad Honnef; datenschutz@gruene.de; Tel.: 02224/988290.


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