Feiertag

Reformationstag: Nicht nur ein Tag zum Feiern

Zur heutigen (22. Februar 2018) Diskussion im Landtag über einen zusätzlichen Feiertag in Schleswig-Holstein sagt die Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein, Ann-Kathrin Tranziska:

„Die auch von unserer Grünen Landtagsfraktion mit getragene Entscheidung, den Reformationstag am 31. Oktober als gesetzlichen Feiertag im Norden festzulegen, bringt neue Herausforderungen. Es ist gerecht, dass Arbeitnehmer*innen im Norden von einem zusätzlichen Feiertag profitieren. Es ist gut, dass ein gemeinsamer Feiertag der norddeutschen Bundesländer gefunden wurde. Dennoch hätten wir uns einen nicht-religiös motivierten Feiertag gewünscht, der unsere moderne, vielfältige Gesellschaft eint. Der evangelisch-lutherische Reformationstag wird diesem Anspruch nicht gerecht. Die untrennbare Verbindung dieses Tages mit Martin Luther erfordert es zwingend, die kritische Auseinandersetzung mit seiner Person, insbesondere seinem Antisemitismus, zu führen.“

Der Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein, Steffen Regis, ergänzt:

„Die evangelische Kirche hat gezeigt, dass sie in der Lage ist, die kritische Auseinandersetzung um den Reformationstag zu führen. Das erwarten wir auch weiterhin. Gleichzeitig nehmen wir die Kritik der jüdischen, muslimischen und katholischen Glaubensgemeinschaften sehr ernst. Auch wenn wir Grüne in dieser Frage zurückstecken mussten, stehen wir wie keine andere Partei zum interreligiösen Dialog und zur kritischen Auseinandersetzung mit Religion. Beides werden wir auch künftig vorantreiben. Der 31. Oktober muss künftig mehr als nur ein Tag zum ‚Luther-Feiern‘ sein. Gerade das Thema Reformation regt an, den Tag zum kritischen Dialog zu religiösen und säkularen Themen in unserer offenen Gesellschaft zu nutzen. Er muss sich zu einem Tag der Begegnung von Nicht-Gläubigen und Gläubigen der verschiedensten Religionsgemeinschaften entwickeln.“

Neuste Artikel

Über 6.000 Mitglieder!

Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches regeln und Versorgungssicherheit gewährleisten!

Echter Ostseeschutz mal sechs

Ähnliche Artikel