Grüne Gremien

Die offiziellen Organe unserer Partei gehen aus der Satzung hervor. In ihnen berät sich die Partei und fasst Beschlüsse. Organe des Landesverbandes sind die beschlussfassenden Parteitage (LPT und KPT), der beratende Parteirat, der Landesfinanzrat (LFR) und der Landesvorstand (LaVo). Das Landesschiedsgericht (LSG) ist das juristische Gremium der Landespartei. Daneben gibt es eine Vielzahl von Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen), in denen die Programmatik der Partei weiterentwickelt wird. Außerdem entsendet der Landesverband Delegierte in die Gremien auf Bundesebene, z.B. den Bundesfrauenrat, den Länderrat oder den Bundesfinanzrat.

Parteitage

Landesparteitage (LPT)

Der Landesparteitag ist das oberste beschlussfassende Organ des Landesverbandes. Er diskutiert und trifft Beschlüsse über die GRÜNE Programmatik in Schleswig-Holstein sowie die Finanzen des Landesverbandes. Außerdem bestimmt der Landesparteitag das politische Personal auf Landesebene. Dazu zählen unter anderem die Wahl des Landesvorstandes, des Parteirats sowie die Aufstellung der Landesliste zur Landtagswahl. Satzungsgemäß findet jedes Jahr ein Ordentlicher Parteitag statt. Aus wichtigem Anlass kann der Landesvorstand zusätzlich zu Außerordentlichen Parteitagen einladen. Als wichtige Anlässe gelten beispielsweise anstehende Sondierungs- und Koalitionsgespräche oder auch die Abstimmung über einen Koalitionsvertrag.

Eine Kernaufgabe des Parteitages ist es, die innerparteiliche Mitbestimmung der verschiedenen Parteigliederungen zu gewährleisten. Aus diesem Grund entsenden die Kreisverbände des GRÜNEN Landesverbandes in Schleswig-Holstein entsprechend ihrer Mitgliederzahl eine bestimmte Anzahl an Delegierten zum Landesparteitag. Die Delegierten werden für zwei Jahre auf den Mitgliederversammlungen der Kreisverbände gewählt. Für den Fall, dass die Delegierten am Tag des Landesparteitages verhindert sind und ihr Stimmrecht nicht wahrnehmen können, wählen die Kreisverbände sogenannte Ersatzdelegierte. Insgesamt besteht der Landesparteitag aus ca. 130 Delegierten und vier Mitgliedern der GRÜNEN Jugend.

Kleine Parteitage (KPT)

Der Kleine Parteitag ist das oberste beschlussfassende Organ des Landesverbandes zwischen den Landesparteitagen. Er setzt sich aus den 30 Delegierten der Kreisverbände (je 2) sowie 2 Delegierten der GRÜNEN JUGEND zusammen. Der letzte Kleine Parteitag fand am Sa., den 02. Juli 2016 statt.

Beschlüsse

Hier sind unsere auf den Landesparteitagen aktuell gefassten Beschlüsse zu finden.

Parteirat

Der Parteirat besteht aus 21 Mitgliedern, die vom Landesparteitag alle zwei Jahre gewählt werden. Dem Parteirat gehören an:

  • die sieben Mitglieder des Landesvorstandes
  • 14 Mitglieder von denen maximal sechs Personen ein Mandat (Land, Bund, EU) innehaben, darunter zwei Vertreter*innen der GRÜNEN Jugend

Seit der Wahl am 12. Oktober 2024 sind dies (in alphabetischer Reihenfolge/Nachname):

  • Uta Bergfeld (KV Schleswig-Flensburg)
  • Lasse Bombien (KV Rendsburg-Eckernförde)
  • Anke Erdmann (KV Kiel), Landesvorsitzende
  • Gazi Freitag (KV Plön), Landesvorsitzender
  • Sven Gebhardt, Landesschatzmeister
  • Annette Granzin (KV Ostholstein)
  • Susanne Hillbrecht (KV Dithmarschen)
  • Christian Judith (KV Schleswig-Flensburg, stellvertretender Landesvorsitzender, vielfaltspolitischer Sprecher
  • Denise Kreissl (KV Segeberg), stellvertrende Landesvorsitzende, frauen-und genderpolitische Sprecherin
  • Nadine Mai (KV Pinneberg)
  • Lorenz Meyer (KV Segeberg)
  • Annabell Pescher (KV Flensburg)
  • Sophia Marie Pott, stellv. Landesvorsitzende
  • Steffen Regis (KV Kiel)
  • Ocean Renner, stellvertretender Landesvorsitz, GJ-Koordination
  • Vincent Schlotfeldt (KV Plön)
  • Angela Tsakalidis (KV Stormarn)
  • Mayra Vriesema (KV Nordfriesland)
  • Robert Wlodarczyk (KV Herzogtum Lauenburg)

Die Aufgaben des Parteirates sind in der Geschäftsordnung des Parteirats (PDF) vom 15.2.2020 geregelt.

Landesarbeitsgemeinschaften

Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen)

Auf dieser Seite findest du eine Übersicht über alle Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein. Die LAGen sind das inhaltliche Fundament der Grünen Partei. Grüne-Denk-Fabriken. Bei Interesse an einem Thema könnt ihr euch hier einbringen und möglicherweise auch euer Fachwissen einbringen. Die LAGen arbeiten an der programmatischen Weiterentwicklung der Partei mit, tragen maßgeblich zu den Wahl- und Grundsatzprogrammen bei und sorgen für den kritischen Austausch über aktuelle Themen. Auch als (noch) nicht-Mitglied oder Vertreter*in einer Bewegung, Initiative oder eines Vereins bist du hier herzlich willkommen.

Wenn du Lust hast, bist du herzlich eingeladen, bei einem Treffen vorbei zu schauen. Die Sitzungen unserer LAGen finden in der Regel in Kiel statt. Den konkreten Treffpunkt und die Termine der nächsten Sitzungen erfährst du hier.

Im Falle von Fragen wende dich bitte an die Landesgeschäftsstelle. Die Sprecher*innen der LAGen kannst du über die jeweilige E-Mail Adresse der LAG kontaktieren.

Du hast Interesse an der Arbeit einer bestimmten Landesarbeitsgemeinschaft und möchtest immer auf dem Laufenden bleiben? Klicke auf die Unterseite der entsprechenden LAG und melde dich dort für die jeweilige Mailingliste an. 

Alle Landesarbeitsgemeinschaften im Überblick:

Weitere Gremien

Koalitionsrunde

Die Koalitionsrunde der Schwarz-Grünen Koalition berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den Koalitionsparteien abgestimmt werden müssen.  Wir GRÜNE sind in beiden Runden mit sieben Personen vertreten (2x Landesvorsitzende, 2x Fraktionsvorstand, 3x Minister*innen).


Landesfinanzrat

Der Landesfinanzrat (LFR) ist das für die Parteifinanzen zuständige Organ des GRÜNEN Landesverbandes. Dieses setzt sich aus den 15 Kreisschatzmeister*innen (KSM) und dem/der Landesschatzmeister*in (LSM) zusammen.

Dem Landesfinanzrat sind als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht die Geschäftsführer*innen der Kreisverbände beigeordnet.

Der LFR trifft Entscheidungen und führt Entscheidungen aus, die die Finanzen des grünen Landesverbandes und der Kreisverbände betreffen. Dabei ist er an die Beschlusslage und an die Entscheidungskompetenzen gebunden, die ihm von dem Landesparteitag vorgegeben worden sind. Allerdings ist er berechtigt, ebenfalls Anträge an den Kleinen Parteitag und an den Landesparteitag zu stellen.

Der LFR tritt nach Bedarf oder auf Antrag von mindestens fünf Kreisschatzmeister*innen zusammen. Er wird von der Landesschatzmeisterin einberufen.


Landesschiedsgericht

Das Landesschiedsgericht hat die Aufgabe, auf Antrag bei Streitigkeiten innerhalb der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein und bei Streitigkeiten zwischen Parteiorganen tätig zu werden. Dabei soll es in jedem Stadium des Verfahrens versuchen, einen Ausgleich zwischen den Parteien herbeizuführen. Die Mitglieder des Landesschiedsgerichts sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.

Kontakt: landesschiedsgericht@sh-gruene.de


Landesvielfaltsrat

Der Vielfaltsrat wirkt auf die Verwirklichung unseres Anspruchs hin, allen Menschen, die unsere Werte und Ziele teilen, die Möglichkeit zur Mitwirkung in der Partei zu geben. Wir wollen, dass sich vielfältige Perspektiven in unserer Partei abbilden. Die Repräsentation von gesellschaftlich diskriminierten oder benachteiligten Gruppen mindestens gemäß ihrem gesellschaftlichen Anteil auf der jeweiligen Ebene ist unser Ziel.

Der Landesvielfaltsrat besteht aus bis zu 15 gewählten Mitgliedern und berät über Angelegenheiten der Vielfaltspolitik der Partei. Das Gremium koordiniert die Vielfaltsarbeit zwischen den Gremien der Landespartei, den Fraktionen und den Kreis- und Ortsverbänden und kontrolliert die Einhaltung und die Umsetzung des Vielfaltsstatuts.

Mitglieder des Landesvielfaltsrates sind seit der Wahl am 12. Oktober 2024 (in alphabetischer Reihenfolge/Nachname):

  • Andrea-Eva Dreffein-Hahn (KV Pinneberg)
  • Louisa Fries (KV Flensburg)
  • Susanne Lohmann (KV Stormarn)
  • Lorenz Mayer (KV Segeberg)
  • Ralph Sieber (KV Schleswig)
  • Dennis Stüber (KV Rendsb.-Eck.

Kontakt: landesvielfaltsrat@sh-gruene.de


Bundesfinanzrat

Der Bundesfinanzrat ist insbesondere zuständig für die Beratung und vorläufige Inkraftsetzung des Bundeshaushaltes bis zur nächsten Bundesversammlung und für die Budgetkontrolle. Er besteht aus dem/der Bundesschatzmeister*in, dem/der Bundesschatzmeister*in der Grünen Jugend, den gewählten Landesschatzmeister*innen oder einem sonstigen Landesvorstandsmitglied je Landesverband und einem/einer Basisvertreter*in je Landesverband.

Delegierte aus Schleswig-Holstein: Landesschatzmeister*in und Steffen Regis (sachkundiges Mitglied), Ersatz: N.N. und Rebecca Bräutigam


Bundesfrauenrat

Der Bundesfrauenrat koordiniert die frauenpolitische Arbeit zwischen den Gremien der Bundespartei, den Fraktionen und den Landesverbänden von Bündnis 90/Die Grünen. Er entwickelt und plant politische Initiativen und beschließt über die Richtlinien der Frauenpolitik der Partei zwischen den Bundesversammlungen.

Mit Votum der Frauen der jeweiligen Landesverbände und der Landesarbeitsgemeinschaften Frauenpolitik delegieren die Länder sowie der Bundesvorstand, die Bundestags- und Europafraktion und die Bundesarbeitsgemeinschaften Frauen- und Lesbenpolitik Vertreterinnen in den Frauenrat, mindestens zwei Delegierte je Land und Gremium.


Länderrat

Der Länderrat beschließt über die Richtlinien der Politik zwischen den Bundesversammlungen und koordiniert die Arbeit zwischen den Gremien der Bundespartei, den Fraktionen und den Landesverbänden. Schleswig-Holstein ist hier mit drei Delegierten vertreten.