Fischerei

LPT 23.09.18 – Ausstieg aus der Wildmuschelfischerei in der Flensburger Förde

Wir GRÜNE in Schleswig-Holstein lehnen weitere exzessive Muschelfischerei in der Flensburger Förde ab.

Die Flensburger Förde ist ein einzigartiges und sensibles Ökosystem, das durch seinen geringen Wasseraustausch besonders empfindlich auf Eingriffe reagiert.

Die Miesmuschelbänke in der Förde sind existenziell für das ökologische System: als Wasserfilter, als Lebensraum für Bodentiere und Jungfische, und als Nahrung für Tausende von Tauchvögeln.

Daher appellieren wir GRÜNE der Region an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein sowie an die Unteren Naturschutzbehörden des Kreises Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg:

  • Sorgen Sie bitte im Rahmen Ihrer jeweiligen Möglichkeiten dafür, dass die Muschelfischerei in der Flensburger Förde über Nebenerwerbsfischerei hinaus künftig nicht mehr stattfindet.
  • Nutzen Sie nicht nur alle rechtlichen Möglichkeiten, die die drei Behörden einzeln und gemeinsam haben, sondern auch den weiteren Verhandlungsweg.
  • Führen Sie Gespräche auch mit unseren dänischen Nachbarn, damit die Fischerei, aber auch andere Belange der Förde grenzüberschreitend gemeinsam geregelt werden, idealerweise mit dem Ziel eines „Naturparks Flensburger Förde“.

Falls das Abfischen natürlicher Muschelbänke aus juristischen Zwängen nicht sofort beendet werden kann, darf die Miesmuschelfischerei nur noch für eine Übergangsphase von maximal drei Jahren erfolgen, sofern sie folgende Eckpunkte zuverlässig und nachprüfbar erfüllt:

  • Keine Wildmuschelfischerei im innersten Teil der Förde im Zuständigkeitsbereich der Stadt Flensburg.
  • In der übrigen Innenförde muss die Befischung der natürlichen Muschelbänke spätestens in drei Jahren (Ende 2021) enden. Eine NebenerwerbsFischerei bis insgesamt 50 Tonnen pro Jahr erscheint langfristig tolerierbar.
  • Werden in der Übergangszeit noch Wildbänke abgefischt, muss mindestens ein Drittel der Muscheln am Grund verbleiben, um die Erholung der Muschelbank zu erleichtert.
  • Die Befischung von Wildbänken darf nur mit einem Monitoring stattfinden, das zu einem sofortigen Stopp der Befischung führt, falls die Regeneration der Muscheln ausbleibt.
  • Die Fischereiaufsicht muss endlich sicherstellen, dass die Black Box des Kutters funktioniert,
  • Schwimmende Muschelzuchtanlagen dürfen nur im mittleren und äußeren Teil der Förde eingerichtet werden, wo sie nachweisbar den Wassersport nicht behindern.
  • Muschelzuchtflächen im Flachwasser können getestet werden, dürfen aber Seegraswiesen, Tauchvögel und die Naherholung nicht beeinträchtigen.

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