Für die Prävention von und den Umgang mit sexualisierter Gewalt im Landesverband Schleswig-Holstein
Wenn Du sexualisierte Gewalt durch ein Grünes Mitglied oder eine*n grüne*n Mitarbeiter*in erlebt hast, kannst Du zu unseren Ombudspersonen über ombudspersonen@sh-gruene.de Kontakt aufnehmen. Die Ombudspersonen sind Elisabeth Horstkötter, aus dem Kreisverband Kiel, und Burkhard Peters, aus dem Kreisverband Herzogtum Lauenburg.
Auf dieser Seite findest Du unser Konzept für die Prävention von und den Umgang mit sexualisierter Gewalt. Der Text ist in folgende Abschnitte gegliedert:
- Grundsätzliches
- Definition
- Empfehlungen für Betroffene
- Ombudspersonen im Landesverband
- Interventionsteam
- Interventionsprinzipien
- Maßnahmen
- Präventionsarbeit
- Geltungsbereich
1. Grundsätzliches
Als grüner Landesverband legen wir großen Wert auf Respekt, Wertschätzung und Vertrauen im Umgang miteinander. Wir achten die Persönlichkeit und Würde unserer Mitmenschen und begrüßen die Vielfalt unserer Erfahrungswelten. Wir gehen verantwortungsbewusst und sensibel mit Hierarchien und Macht um.
Fakt ist: Diskriminierung aufgrund von Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer oder sozialer Herkunft, körperlicher Merkmale, Erkrankung, Alter oder Weltanschauung findet in unserer Gesellschaft jeden Tag statt. Das gilt auch für sexualisierte Gewalt in ihren vielfältigen Formen. Deshalb schaffen wir in unserem Landesverband Strukturen, um Betroffene zu unterstützen und sexualisierte Gewalt zu verhindern.
Wir ergreifen aktiv Partei gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten in jeder Form. Ein solches Verhalten wird unter keinen Umständen toleriert, bagatellisiert oder vertuscht. Das gilt für Parteimitglieder, Beschäftigte und Besucher*innen gleichermaßen.
Wir übernehmen Verantwortung und gehen mit Fällen sexualisierter Gewalt sensibel, betroffenengerecht und professionell um. Der Schutz von Betroffenen ist unsere oberste Priorität.
Dieses Fürsorgekonzept dient dem präventiven Schutz aller Menschen, insbesondere derer, die bei sowie mit uns arbeiten und die mit uns im grünen Kontext verbunden sind. Es schafft Rahmenbedingungen, die im Falle eines Übergriffs eine angemessene Reaktion garantieren. Es beschreibt außerdem, an wen sich Betroffene von sexualisierter Gewalt (s. 2. Definition) wenden können und wie potenzielle Fälle untersucht und behandelt werden.
2. Definition
Der Begriff der sexualisierten Gewalt beschreibt unerwünschte Handlungen mit sexuellem Bezug, die geeignet sind, die Würde von Menschen zu beeinträchtigen.
Sexualisierte Gewalt kann körperliche, aber auch verbale oder nichtverbale Verhaltensweisen umfassen. Darunter fallen neben schwerer körperlicher Gewalt auch Grenzverletzungen und Übergriffe wie z. B. anzügliche Bemerkungen über äußere Merkmale, Cat-Calling, taxierende Blicke, unangemessene Witze/Äußerungen/Hate Speech mit sexuell konnotiertem Inhalt, wiederholte, scheinbar zufällige Körperberührungen, Zeigen oder Aufhängen pornografischer Bilder, wiederholte unerwünschte Einladungen sowie jegliche Annäherung oder Aufforderung mit sexuellem Bezug, die nicht auf gegenseitigem Einverständnis beruhen. (1) Diese Handlungen können traumatische Konsequenzen für den betroffenen Menschen haben Wiederholen sich diese Handlungen, werden die traumatischen Folgen in der Regel verstärkt.
Sexualisierte Gewalt ist ein Ausdruck von Aggression und Missbrauch von Macht, Hierarchie und Vertrauen. Sie zielt auf Demütigung und Herabwürdigung der Betroffenen. Sexualisierte Gewalt ist kein zufälliges, sondern zielgerichtetes Verhalten.
(1) „Sexuelle Belästigung“ wird im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) §3 Abs. 4 definiert.
3. Empfehlungen für Betroffene
Wir sind uns bewusst, dass Menschen, die sexualisierter Gewalt ausgesetzt sind, oftmals zögern, ihre Erfahrungen und Betroffenheit anzusprechen – aus Scham, aus berechtigter Sorge, dass sie stigmatisiert werden, dass man ihr Durchlebtes anzweifelt oder dass sie andere Menschen in Schwierigkeiten bringen.
Wir werden im Landesverband aktiv eine Kultur aufbauen und leben, die es den Betroffenen leichter macht, sich bei uns und bei Fachberatungsstellen zu melden.
Grundsätzlich empfehlen wir Menschen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben:
- in der Situation, soweit möglich, dem Gegenüber zu verstehen zu geben, dass sein*ihr Verhalten nicht erwünscht ist oder sich direkt an das Awarenessteam, welches wir auf Veranstaltungen bereithalten, zu wenden
- den Vorfall/die Vorfälle möglichst genau zu dokumentieren (Ort, Zeit, Beteiligte, Wortwahl und Handlungen etc.).
- sich Hilfe und Unterstützung zu holen – bei einer frei gewählten Vertrauensperson und/oder einer externen Fachberatungsstelle.
- sich an die Ombudspersonen des Landesverbands zu wenden. Das ist auch anonym möglich.
Die Ombudspersonen für sexualisierte Gewalt im Landesverband nehmen jede Meldung ernst und behandeln jeden Fall äußerst sensibel, zügig und diskret, um alle Beteiligten zu schützen. Wir ermutigen Parteimitglieder und Arbeitnehmer*innen in allen Gliederungen und Funktionen, die von grenzverletzendem sexualisiertem Verhalten, Belästigung oder sexualisierter Gewalt betroffen sind oder einen Vorfall beobachten, sich an sie zu wenden und Fälle zu melden.
Zudem können sich auch Menschen, die nicht (mehr) Mitglied der Partei sind, aber sexualisierte Gewalt durch ein Parteimitglied erfahren haben, an die Ombudsstelle wenden.
Für Mitglieder, die im Unterschied dazu von Diskriminierung betroffen sind – aufgrund von Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, ethnischer oder sozialer Herkunft, körperlicher Merkmale, Erkrankung, Alter oder Weltanschauung wollen wir in Zukunft weitere Strukturen schaffen. Aktuell sind wir im Austausch mit verschiedenen externen Stellen mit entsprechender Expertise und können Mitglieder, die sich an uns wenden, weitervermitteln.
4. Ombudspersonen im Landesverband
Unsere Ombudspersonen sind die Anlaufstelle bei allen Fällen von sexualisierter Gewalt, die im Grünen Kontext (d. h. der betroffene oder der verdächtigte Mensch ist grünes Mitglied oder war es zum Zeitpunkt des Vorfalls) vorkamen oder vorkommen. Sie werden vom Landesvorstand für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren benannt. Die Ombudspersonen können im Laufe der Amtszeit die Aufgabe jederzeit, aber mit Vorlauf von 2 Monaten niederlegen. Der Landesvorstand kann eine Ombudsperson im Laufe der Amtszeit begründet und durch offiziellen Vorstandsbeschluss von der Aufgabe entbinden.
An die Ombudspersonen können sich Menschen wenden, die sexualisierte Gewalt erfahren haben (betroffener Mensch, Betroffene*r), sowie Personen, die Vorfälle sexualisierter Gewalt beobachtet haben oder den Verdacht hegen, dass es zu solch einem Vorfall gekommen ist (meldender Mensch, Meldende*r).
Verantwortungsbereich:
Die Ombudspersonen befassen sich mit sexualisierter Gewalt im grünen Kontext. Sie sind in ihrer Arbeit unabhängig.
Die Aufgaben der Ombudspersonen umfassen zwei Schwerpunkte:
- Unterstützung von betroffenen Menschen: Zuhören, Hilfsangebote, Begleitung und Bieten eines geschützten Raumes
- Parteiinterne Intervention: je nach Situation z. B. Gespräch mit dem Menschen unter Verdacht, Unterstützung von beteiligten Gliederungen im angemessenen Umgang mit der Situation, ggf. Interventionsteam einsetzen und koordinieren
Wenn notwendig und von der betroffenen Person gewünscht, informiert das Ombudsteam den Landesvorstand über einen Fall und berät zum weiteren Vorgehen.
Wird ein Interventionsteam eingerichtet, koordinieren die Ombudspersonen dessen Arbeit. In Absprache mit dem Landesvorstand können die Ombudspersonen externe Fachberatung hinzuziehen.
Selbstverständnis im Kontakt mit betroffenen Menschen:
Die Ombudspersonen bieten einen geschützten Raum, in dem Betroffene oder Meldende über Vorfälle sprechen können – im Vertrauen darauf, dass ihnen geglaubt wird.
Das Ombudsteam sichert Vertraulichkeit zu im Rahmen dieses Fürsorgekonzepts. Das bedeutet, dass weitere Personen, falls sie hinzugezogen werden müssen, ebenso der Vertraulichkeit unterliegen. Die Kommunikation über den Vorfall erfolgt in Absprache mit dem meldenden und/oder betroffenen Menschen in anonymisierter Form und personenbezogene Daten, wie Namen, werden nicht preisgegeben.
Die Ombudspersonen leisten keine therapeutische oder juristische Beratung und Bewertung. Sie unterstützen jedoch, je nach Bedarf, bei der Suche nach Fachberatungsstellen und therapeutischer oder juristischer Begleitung.
Das Ombudsteam ist in seiner Funktion unabhängig. Es übernimmt Verantwortung und initiiert in enger Absprache mit dem meldenden und/oder betroffenen Menschen geeignete Schritte, koordiniert den folgenden Interventionsprozess und begleitet den meldenden und/oder betroffenen Menschen so lange wie nötig.
Während des gesamten Prozesses können sich Meldende und/oder Betroffene darauf verlassen, dass sie regelmäßigen Kontakt zum Ombudsteam haben können. Wichtige Schritte (z. B. einzelne Maßnahmen oder ein Gespräch mit dem Menschen unter Verdacht) werden mit ihr/ihnen abgesprochen. Und sie kann/können sich jederzeit selbst bei den Ombudspersonen melden.
Besetzung und Erreichbarkeit:
Das Ombudsteam besteht aus zwei ehrenamtlich tätigen Mitgliedern, die eigens für das Themenfeld geschult werden und regelmäßig mit den Ombudspersonen der anderen Landesverbände und des Bundesverbands im Austausch sind.
Die Ombudspersonen sind zu erreichen unter: ombudspersonen@sh-gruene.de
Die Beschreibung eines konkreten Vorfalles per Email ist nicht notwendig, auf Wunsch meldet sich eine der beiden Ombudspersonen telefonisch zurück.
5. Interventionsteam
Kann ein Vorfall sexualisierter Gewalt nicht allein über die Ombudsstelle bearbeitet werden (weil z.B. mehrere Menschen in der betroffenen Gliederung über den Fall informiert sind und Unterstützung brauchen) wird ein Interventionsteam gebildet. Die Aufgabe des Interventionsteams ist es, den Fall parteiintern aufzuarbeiten. Es leistet keine juristische Aufklärung und keine Mediation.
Das Ziel des Interventionsteams ist es, unter Wahrung der Interventionsprinzipien Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die den Schutz Betroffener gewährleisten und dazu beitragen, künftige Fälle zu vermeiden, sowie parteiinterne, organisatorische Konsequenzen zu gestalten.
Das Team kommt regelmäßig und so oft und lange wie notwendig zusammen, bespricht den Vorfall, bezieht aktuelle Entwicklungen ein und berät über die Interventionstiefe bzw. die Art der Intervention sowie die transparente Kommunikation an beteiligte Personen und Gliederungen.
Das Interventionsteam besteht je nach Kontext des Falls aus:
- 1 Ombudsperson für die Koordination und als verlässliche Kontaktperson des Interventionsteams zum meldenden und/oder betroffenen Menschen
- 1 Mitglied des Landesvorstands, sofern dies vom Ombudsteam als notwendig erachtet wird
- 1 Person aus dem Vorstand der betroffenen Gliederungen (z. B. OV/KV/BV, Fraktion, GJ), die von ihrer Gliederung mit Entscheidungsbefugnis ausgestattet werden
- externe Fachberatung
Das Interventionsteam wählt ein Teammitglied aus, das zum Menschen unter Verdacht Kontakt hält.
6. Interventionsprinzipien
Das Interventionsverfahren wird von den Ombudspersonen koordiniert und im Interventionsteam diskutiert, geplant und umgesetzt. Seine Arbeit folgt festen Prinzipien:
Vertraulichkeit und Anonymität:
Alle Informationen zu einem Fall werden streng vertraulich behandelt und der Kreis der Informierten wird maximal klein gehalten, um den Ruf der*des Meldenden und/oder Betroffenen und des Menschen unter Verdacht zu schützen.
Alle Beteiligten unterliegen der zu Beginn zu schließenden Vertraulichkeitsvereinbarung. Dazu gehört auch die maximale Anonymisierung der meldenden und/oder betroffenen und der verdächtigten Menschen.
Schutz für Betroffene:
Der Schutz des betroffenen Menschen hat höchste Priorität – ebenso die Gewährleistung oder die Wiederherstellung des Schutzraums für die Mitglieder der betroffenen Gliederung und Partei insgesamt.
Zum Schutz der*des Betroffenen kann es sinnvoll sein, dass der Mensch unter Verdacht für die Dauer der weiteren Aufarbeitung seine Parteiaufgaben ruhen lässt und sich von Treffen und Veranstaltungen der Partei fernhalten muss.
Betroffenengerechtigkeit:
Die Perspektive des betroffenen Menschen ist handlungsleitend über den gesamten Interventionsprozess hinweg. Der*die Betroffene bestimmt mit, welche weiteren Personen wann worüber informiert werden. Ihre Schilderungen, ihre Wünsche und Befürchtungen werden ernstgenommen. Über Maßnahmen und Schritte im Interventionsprozess wird mit der Haltung „im Zweifel für die Betroffenen“ entschieden.
Deeskalation:
Wenn ein Vorwurf sexualisierter Gewalt im Raum steht, geht das in der Regel für die betroffenen Organisationseinheiten mit Konflikten einher. Es entstehen Gefühle von Unsicherheit, Angst, Orientierungslosigkeit, aber auch von Scham, Schuld, Ohnmacht bis hin zu Wut. Deshalb wird bei allen Schritten, die unternommen werden, und bei aktuellen Entwicklungen geprüft, wie sie dem Ziel der Konfliktklärung und Deeskalation dienen.
Unabhängigkeit:
Wir wissen, dass Betroffene gute und nachvollziehbare Gründe haben können, einen strafrechtlich relevanten Vorfall sexualisierter Gewalt nicht anzuzeigen, und sichern ihnen auch in diesem Punkt Selbstbestimmung zu. Außerdem führt selbst ein Urteil keineswegs dazu, dass die Konflikte, die am Rand eines Vorfalls von sexualisierter Gewalt in den eigenen Reihen zwangsläufig entstehen, damit behoben sind – sie bedürfen interner Bearbeitung.
Das bedeutet für die Interventionsarbeit, dass sie unabhängig von eventuell eingeleiteten juristischen Verfahren stattfindet. Als Organisation ist es unsere Aufgabe, einen eigenen Weg zu finden, der den Ruf aller Beteiligten schützt und den Schutz von Betroffenen in den Mittelpunkt stellt.
Davon unberührt bleibt unsere politische Haltung als Partei, dass wir uns weiterhin für Strukturen einsetzen, die es betroffenen Menschen leichter machen, strafrechtlich relevante Vorfälle zur Anzeige zu bringen.
Feministische Haltung:
Frauen und Menschen der LSBTIQ*-Community, insbesondere mit Behinderung, Migrationszuschreibung oder nicht-christlicher Weltanschauung, sind in unserer Gesellschaft in besonderer Weise von sexualisierter Gewalt betroffen. Als feministische Partei wissen wir um die Zusammenhänge zwischen sexualisierter Gewalt und patriarchalen Strukturen. Diese Strukturen wirken auch innerhalb unserer Partei. Deshalb ist die Basis der Interventionsarbeit eine reflektierende, intersektionale feministische Haltung, im Interventionsteam wie auch in die betroffenen Gliederungen hinein. Sie ist elementarer Teil der präventiven Intention dieses Fürsorgekonzepts, da sie neben den individuellen Handlungen die strukturelle und kulturelle Ebene der sexualisierten Gewalt in den Blick nimmt.
7. Maßnahmen
Je nach Fallkonstellation können unterschiedliche Maßnahmen zur Durchführung des Verfahrens und zum Schutz der meldenden und/oder betroffenen sowie der Menschen unter Verdacht sinnvoll sein. Unter Beachtung der Interventionsprinzipien werden sie, koordiniert durch das Ombudsteam, individuell entworfen und umgesetzt. Darunter können beispielsweise fallen:
- Gespräche mit dem Menschen unter Verdacht
- die Teilnahme des Menschen unter Verdacht an Sensibilisierungstrainings
- das Fernbleiben des Menschen unter Verdacht von Parteiveranstaltungen und -räumlichkeiten
- das Ruhenlassen aller parteipolitischen Ämter des Menschen unter Verdacht bis zum Abschluss der Arbeit des Interventionsteams
- das Ruhenlassen der Parteiarbeit des Menschen unter Verdacht
- Rücktritt vom Mandat und Ausschluss aus der Fraktion
- Austritt oder Ausschluss des Menschen unter Verdacht aus der Partei (Parteiordnungsverfahren)
Handelt es sich bei dem Menschen unter Verdacht um eine*n Arbeitnehmer*in des Landesverbands oder einer seiner Gliederungen, ergreifen die Weisungsbefugten im Einklang mit den arbeitsrechtlichen Regelungen entsprechende Maßnahmen.
Der Landesvorstand und das Interventionsteam tragen dafür Sorge, dass eine zu Unrecht verdächtigte Person rehabilitiert und eine eindeutige Ausräumung des Verdachts erreicht wird. Wer eine Person absichtlich falsch beschuldigt, muss mit angemessenen Konsequenzen rechnen.
8. Präventionsarbeit
Der Landesvorstand fördert die Sensibilisierung für das Thema der sexualisierten Gewalt im Landesverband mit dem Ziel, eine aktive Ansprech- und Entschuldigungskultur zu entwickeln und je nach Bedarf proaktiv und reaktiv zu sexualisierter Gewalt aufzuklären
Dazu gehört beispielsweise ein eigenes Bildungsangebot in Form wiederkehrender Seminare oder Awareness-Trainings.
9. Geltungsbereich
Dieses Konzept und die darin beschriebene Haltung und Vorgehensweisen gilt für alle Gliederungen sowie Amts- und Mandatsträger*innen der Partei.
Disclaimer:
Das Konzept wird stetig weiterentwickelt.