LAG Mensch und Tier

Sprecher*innen
Regina Jäger (KV Plön)
Stephan Wiese (KV Lübeck)

Tiere sind, das ist inzwischen unbestritten, empfindungs- und leidensfähig. Aber sie sind nicht mit den Möglichkeiten zur eigenen Interessenvertretung in menschlichen Gesellschaften ausgestattet.

Die LAG MuT sieht sich hier in der Rolle der Interessenvertretung für die Tiere.

Tierschutz und Tierwohl ist eine Kernkompetenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. In unserer LAG stehen das Tier und seine Interessen im Fokus,  unabhängig von seiner Seltenheit, seinem ökonomischen Wert oder seiner Menschenähnlichkeit,  und gleichgültig, ob es sich um ein wildlebendes, in Gemeinschaft mit Menschen lebendes oder, eventuell aus einem wirtschaftlichen oder forschenden Zweck, gehaltenes Tier handelt oder es und zu einer noch ganz anderen Tiergruppe gerechnet wird. Insofern zieht sich die Zuständigkeit der LAG als Querschnittsthema durch Sachgebiete wie Landwirtschaft, Handel, Fischerei, Jagd, Naturschutz, Artenschutz, innere Sicherheit, Lebensmittelrecht,  Verbraucherschutz und Gesundheitsvorsorge, Klimaschutz und Gewässerschutz, Pädagogik und Ethik. Erklärtes Ziel ist auch, den – angemessenen – Umgang mit Tieren den Menschen unserer Zivilgesellschaft wieder möglicher und vertrauter zu machen.

Wir wollen veränderungswürdige Zustände und Konfliktfelder identifizieren, aktuelle Themen aufnehmen, Grundsatzdiskussionen führen. Wir wollen die GRÜNEN Positionen formulieren und auch im innerparteilichen Austausch weiterentwickeln. Wir wollen konkrete Aufgaben benennen und Projekte entwickeln, Maßnahmen und Gesetzestexte erarbeiten, inhaltlichen Punkte von Wahlprogrammen vorbereiten und Parteibeschlüsse herbeiführen. Wir suchen die Zusammenarbeit mit anderen Gremien der Partei auf Landes- und Bundesebene sowie mit anderen Organisationen und Institutionen, die sich ehrenamtlich-ethisch, wissenschaftlich oder betriebswirtschaftlich orientiert mit dem Tier befassen. Wir nehmen gern Anregungen Externer auf, machen uns selbst vor Ort ein Bild und freuen uns über die Mitwirkung von B 90/Grüne nahestehenden Bürgerinnen und Bürgern. Wir wollen die Ansprache und Aufklärung der Öffentlichkeit und machen Maßnahmenvorschläge für die umsetzenden Politikebenen der GRÜNEN Partei.

Wir befassen uns unter anderem mit:

Tierschutz, Tierwohl, Artenschutz ▪  Verantwortliche Fürsorge und Umgang mit Wirbeltieren und anderen Tieren ▪ instinkt- und bedürfnisorientiere Haltung von Heim-, Haus- und Nutztieren ▪  Artgerechtes Leben für Hunde in urbanem Lebensraum ▪  Tierlebensraum Stadt ▪ Bienen ▪ Exoten- und Wildtierhaltung in Privathaushalten, Zoo, Zirkus ▪  Jagd ▪ landwirtschaftliche Tierhaltung ▪ moralische und ethische Verantwortung für Tiere ▪ verantwortbare Tötung respektive Schlachtung von Tieren zu Land und zu Wasser  ▪ Tierseuchenbekämpfung ▪ Qualzuchten ▪ Sportarten mit Tieren ▪ Das Tier im Fokus von Öffentlichkeit, Bildung und Erziehung  ▪  Tierheime und Gnadenhöfe  ▪  Tierversuche ▪ Vollzugdefizite der Behörden ▪  Was darf Tierwohl kosten und wer soll das bezahlen ▪ sonstige Themen mit Tierwohl- und Tierschutzbezug ▪

Unsere aktuellen Themensetzungen sind:

  • Frage der Vorrangigkeit von anderer Gesetzgebung vor Tierschutzgesetzgebung, B. Umgang mit s.g. Tierseuchen
  • Gleichbehandlung von Tieren untereinander aus diversen Rechtgebieten vor dem Gesetz
  • Stellenwert des Mitgeschöpfes Tier in unserer Gesellschaft
  • „Nutz“tierhaltung, z.B. Essentialität von Tageslicht und Frischfutter für z.B. Truthühner
  • Freilandhaltung von s.g. Nutztieren
  • Zirkustiere  + Zootiere
  • Kennzeichnung volle Transparenz für  Lebensmittel mit tierischen Anteilen;
  • vegan-vegetarische Angebote stärken
  • Tierschutz für frei lebende und gehaltene Stadttiere
  • Tier(schutz)bildung für Kinder und Erwachsene
  • Hundesteuer und Pferdesteuer
  • Finanzierung von Tierheimen und Gnadenhöfen
  • Tierbörsen
  • geeigneten Betäubungsverfahren für Fische im Hochseefang
  • Aussagefähigkeit der Biophotonenmethode

 

Die Veranstaltungen der Landesarbeitsgemeinschaft sind in aller Regel öffentlich. Zu den Sitzungen werden mindestens die Adressaten der in der Landesgeschäftsstelle geführten E-Mail-Verteilerliste unter Angabe von Ort, Datum und Uhrzeit eingeladen. Interessent*inn*en melden sich gern zwecks Aufnahme in den Verteiler in der LGsT. Abstimm- und wahlberechtigt sind nur Parteimitglieder. Die Satzung, die die rechtliche Grundlage für das Arbeiten der Landesarbeitsgemeinschaft regelt, ist zu finden im LAG Statut des Landesverbandes der Partei BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN von Schleswig-Holstein.

 


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