LPT 5/2024: Wärme, die verbindet: Wärmenetze gemeinwohlorientiert gestalten 6. Mai 202415. Juli 2024 Der Landesparteitag von Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein möge beschließen: Transparente und nachhaltige Kommunikation und Planung in der (Fern-) Wärmeversorgung Wir wollen eine möglichst rechtzeitige und niederschwellige Kommunikation von geeigneten und ungeeigneten Gebieten, um den Bürger:innen eine Planungsgrundlage zu geben Die Berücksichtigung der erwartbar sinkenden Energiebedarfe in den Gebäuden. Wir setzen uns dafür ein, dass in Wärmenetzen die Temperaturen so niedrig wie möglich gehalten werden, einschließlich der Nutzung von sogenannten kalten Wärmenetzen. Dies trägt dazu bei, den Energieverlust während des Transports zu verringern. Die Anforderung niedriger Systemtemperaturen sollte bei der Ausweisung und Planung von Wärmenetzen berücksichtigt werden. Planung von Wärmenetzen nur dort, wo die Effizienzgewinne höher sind als Aufwand und Transportverluste oder es keine andere Möglichkeit für die klimaneutrale Wärmeversorgung gibt. Absenkung von Systemtemperaturen bestehender Netze Systemtemperaturen in Wärmenetzen sind die Temperaturen des Wassers oder eines anderen Mediums, das zur Wärmeversorgung von Gebäuden durch das Netz fließt. Traditionelle Netze arbeiten oft mit hohen Temperaturen (über 90°C), was zu Energieverlusten führen kann. Niedrigere Temperaturen, bis hin zu „kalten“ Wärmenetzen, minimieren diese Verluste, indem sie die Temperaturdifferenz zur Umgebung verringern und effizienter mit erneuerbaren Energiequellen arbeiten. Daher fordern wir eine Absenkung der Systemtemperaturen in bestehenden Netzen, um die Transportverluste zu reduzieren und so die Effizienz klimaneutraler Wärmequellen zu verbessern. Nachhaltige Auswahl und Bewertung von Energieträgern Berücksichtigung von stofflichen Verfügbarkeiten und Bedarfen: Holz, Biomasse/Biogas und Wasserstoff beispielsweise sind rare Güter und sollten somit nur für die Spitzenlast eingesetzt werden. Für den normalen Gebrauch setzen wir auf Solar, Windenergie und Geothermie. CO2-Emissionen sollten physikalisch korrekt abgebildet werden. Dies bezieht sich insbesondere auf die Kraft-Wärme-Kopplung und die sogenannte “unvermeidbare Abwärme”. Müllverbrennung ist keine unvermeidbare Abwärme, Müll kann im Sinne der Kreislaufwirtschaft auch als Ressource verstanden werden und sollte in Zukunft keine Wärmequelle mehr sein. Daher setzen wir uns für eine Änderung der Verdrängungsstromgutschrift nach GEG ein, in der die oben genannte Regelung formuliert ist. Neben den CO2-Emissionen sollte die Energiemenge und die Art der Energieträger (Endenergie) als Vergleichs- und Bewertungsgröße herangezogen werden, um den effizienten Energieeinsatz zu fördern und ineffiziente Strukturen auszubessern. Gemeinwohlorientierter Betrieb (neuer) (Fern-)Wärmenetze Insbesondere bei neuen Fernwärmenetzen mit Anschlusszwang wollen wir Betriebsformen fördern, die im Endkundenpreis nur die Energie-, Betriebs- und Investitionskosten abbilden. Kommunale Gesellschaften, die politisch entsprechende Vorgaben erhalten, oder genossenschaftliche Organisationsformen können dies leisten. Renditeorientierte Bewirtschaftsformen lehnen wir ab. nicht Fernwärmeversorgung und Modernisierung des Gebäudebestandesgehen Hand in Hand Die Versorgung mit Fernwärme darf nicht zu Lasten der fortlaufenden Sanierung und Modernisierung des Gebäudebestandes gehen. Energie, die nicht verbraucht wird, muss auch nicht erzeugt werden.