LPT 5/2024: Aktionspaket Kommunale Energieversorgung

Wir GRÜNEN setzen uns nachdrücklich für ein Stärkung der kommunalen
Energieversorgung, sei es durch kommunale Betriebe oder Genossenschaften, ein.
Daher möge der Landesparteitag von Bündnis90/Die Grünen Schleswig-Holstein
beschließen:

Die Landtagsfraktion soll darauf hinwirken, ein Maßnahmenpaket auf Landesebene
zu erlassen, welches die Kommunen deutlich besser in die Lage versetzt, ihre
Energie- und insbesondere Wärmeversorgung lokal vor Ort sicher zu stellen.

Hierzu sind folgende Maßnahmen notwendig:

  1. Privilegierung kommunaler Energieversorgungsprojekte bei
    Genehmigungsverfahren
  1. Ausnahme kommunaler Windenergieprojekte (bis zu einer festgelegten
    Größenordnung von beispielsweise ca. 2 MW Erzeugungsleistung je 1.000
    Einwohner) von der Landesplanung, um Kommunen in die Lage zu versetzen,
    lokal Windstrom für den (überwiegenden) Eigenverbrauch auch außerhalb der
    Windvorranggebiete zu erzeugen
  1. Erleichterung bei der Genehmigung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen für
    kommunale Energieversorgungsprojekte, hierzu zählen beispielsweise

      • keine Umwidmung für Freiflächen-PV von Agrar- in Gewebeflächen, wenn
        nach Nutzungsdauer ein Rückbau vorgesehen wird
      • Freiflächen-PV-Anlagen auch in Grünzügen bei Einhaltung
        entsprechender Maßnahmen (z.B. Zäune mit Wildquerungen) zu erlauben
      • Freiflächen-PV-Anlagen auch auf Moorböden bei Einhaltung
        entsprechender Maßnahmen zu erlauben
      • bessere regulatorische Rahmenbedingungen für Agri-PV-Anlagen
        erlassen
  1. Weitere Hilfsangebote für Kommunen zur Initialisierung und Durchführung
    von Energieprojekten anbieten. Hierzu zählen beispielsweise.

      • bessere personelle Ausstattung der EKI und der ib.sh Energieagentur,
        zur zielgerichteten Unterstützung der Kommunen

        • zum Vergleich Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) hat
          ca. 80 Mitarbeiter
      • Sammlung von Vorzeigeprojekten und Best Practices bei der EKI
      • stärkere Einbindung der bestehenden Institutionen in die kommunale
        Praxis
      • bessere Nutzung des Netzwerks der Klimaschutzmanager*innen als
        Multiplikatoren
      • mehr Informationsveranstaltungen vor Ort
      • konkrete Hilfestellung bei der Gründung kommunaler Betriebe &
        Energiegenossenschaften
  1. Landkreise zur Koordination der Wärmewende verpflichten
      • Wärme- und Energiewende findet vor Ort in den Kommunen statt, für
        Koordination zwischen den Kommunen ist der jeweilige Kreis die
        natürliche Ebene
      • Derzeit ist dies eine freiwillige Aufgabe und fällt in Zeiten der
        knappen Haushalte oftmals unter den Tisch
      • Das Land soll dies als verpflichtende Aufgabe für die Kreise
        definieren und für eine bedarfsgerechte Finanzierung sorgen

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