Haushaltssperre in Schleswig-Holstein

Am 16. Mai hat das GRÜNE Finanzministerium in Schleswig-Holstein eine vorrübergehende Haushaltssperre für das Land verhängt. Diese wurde nun am 30. Mai aufgehoben. Nachfolgend möchten wir die Hintergründe dieser Entscheidung aufzeigen und weitere Informationen zur Verfügung stellen:

Was ist eine Hausshaltssperre?

Eine Haushaltssperre dient dazu, eine Lücke, die durch Mindereinnahmen und/oder Mehrausgaben im laufenden Haushaltsjahr entsteht, zu reduzieren und damit im Rahmen der nach der Schuldenbremse zulässigen Neuverschuldung zu bleiben. Der Erlass einer solchen Sperre hat zur Folge, dass das Land bis auf Weiteres bestimmte Ausgaben nicht mehr tätigen oder neue Verpflichtungen eingehen darf. Welche das genau sind, legt der Erlass fest (s. dazu das FAQ der Landesregierung). Nicht betroffen sind u.a. Personalausgaben und Baumaßnahmen.

Warum wurde die Haushaltssperre verhängt?

Die Landeshaushaltsordnung gibt dem Finanzministerium das Instrument der Haushaltssperre zur Hand, um bei gravierenden Entwicklungen entgegenzusteuern. Und genau eine solche Entwicklung ist eingetreten. Wir müssen davon ausgehen, dass das Land 2023 deutlich weniger Steuern einnehmen wird als es der vom Landtag beschlossene Haushaltsplan vorsieht. Das zeigen bereits die Ist-Zahlen der letzten Monate. Und die so genannte Mai-Steuerschätzung hat nun bestätigt, dass dies ein dauerhafter Trend ist. Insgesamt sinkt die Einnahmeerwartung bis 2027 um 2,8 Milliarden Euro.  Der Hauptgrund dafür sind die Steuerentlastungspakete des Bundes, daneben spielen auch sinkende Einnahmen aus Grunderwerbs- und Erbschaftssteuer eine Rolle.

Gleichzeitig müssen wir angesichts des hohen Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst (Bund und Kommunen) und der immer noch hohen Inflation damit rechnen, dass die Ausgaben des Landes 2023 und in den Folgejahren weiter steigen werden.

Wie wurde die Haushaltssperre gelöst?

Für sinkende Steuereinnahmen wie für steigende Ausgaben hat das Land Vorsorge getroffen – auf Basis bisheriger Prognosen. Abzüglich der getroffenen Vorsorge, Verschuldungsmöglichkeiten und prognostizierter Handlungsbedarfe verbleibt daher eine zu schließende Lücke in Höhe von rund 144 Mio. Euro. Da es erforderlich ist, dass nicht nur bei der Haushaltsaufstellung, sondern auch im Vollzug sicherzustellen, dass die erlaubte Verschuldungsgrenze nicht überschritten wird, hat sich die Landesregierung auf eine vorrübergehende Haushaltssperre verständigt. Nach intensiven Gesprächen wie ein verfassungskonformer Haushalt in der neuen Lage dargestellt werden kann, konnte die Landesregierung Lösungen in Form von einer Einsparliste, Entnahme von Rücklagen und Vorsorgen, Verschuldungsmöglichkeiten und der Neuberechnung von Personalkosten finden.

Wie sieht die Zukunft aus?

Auf Grundlage der Mai-Steuerschätzung liegt der Handlungsbedarf für den Landeshaushalt für 2024 bei rund 430 Mio. Euro und für 2025 bei rund 550 Mio. Euro. Die finanziellen Herausforderungen für unser Land sind weiterhin enorm und diese hat die Landesregierung immer transparent gemacht.

Trotz der schwierigen Haushaltslage ist es unser Ziel, auch weiterhin in die nachhaltige Entwicklung unseres Landes zu investieren und die Daseinsvorsorge sicher zu stellen. Unsere Aufgabe besteht nun darin, unter diesen Umständen Gestaltungsspielräume zu nutzen.

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