Schleswig-Holstein hat mit den beiden Meeresküsten und seinen Dünen, Mooren und Seen viele schützenswerte und teils einzigartige Natur- und Kulturlandschaften. Allerdings beträgt die Fläche, die in Schleswig-Holstein an Land zum Schutz von Biodiversität in Form von Naturschutzgebieten, FFH- und Vogelschutzgebieten vorgehalten wird, gerade einmal 11 % der Landesfläche. Damit ist Schleswig-Holstein weit entfernt vom Ziel der Konvention zur Biologischen Vielfalt (Convention on Biological Diversity CBD), nach der die unterzeichnenden Staaten bis zum Jahr 2020 einen Anteil von 17 % ihrer Land- bzw. Süßwasserfläche unter Schutz stellen sollten.
Artenvielfalt ist ein Eigenwert, den es zu bewahren gilt. Doch auch wir Menschen profitieren von einer möglichst vielfältigen Naturumgebung. Die rasante Änderung der abiotischen Bedingungen, wie sie zurzeit durch Klimaveränderungen geschieht, setzt die vielfältig gestresste Natur unter enormen Veränderungsdruck. Je geringer die Zahl der Arten und Lebensräume ist, desto unsicherer werden die selbstverständlichen Funktionen eines intakten Naturhaushalts wie die Reinigung des Grundwassers, der Aufbau von Humus oder die Bestäubung von Kulturpflanzen.
In den meisten Schutzgebieten finden immer noch Nutzungen statt, die den Schutzzielen entgegenstehen: Fischerei in den Meeresschutzgebieten, Forstwirtschaft in FFH-Wäldern und Pestizideinsatz auf Äckern in Naturschutzgebieten. Dagegen werden notwendige Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für die Schutzgebiete (z. B. Wiedervernässung von Mooren, Pflegemahd von Orchideenwiesen, Offenhalten von Heiden und Magerrasen, etc.) häufig nur unzureichend umgesetzt. Zudem findet keine ausreichende Betreuung und Unterstützung der ehrenamtlichen Schutzgebietsbetreuung statt, sodass Naturschutzverstöße kaum beobachtet oder entsprechend geahndet werden können. Der Grund für die fehlende Umsetzung von geltendem Recht sind oft Geld- oder Personalmangel in den Naturschutzbehörden.
Der Landesparteitag von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein fordert die Landtagsfraktion sowie die Kreistagsfraktionen im Rahmen ihrer Kompetenzen auf,
- in Schleswig-Holstein das Ziel von 17 % Schutzgebieten bis 2025 konsequent umzusetzen,
- innerhalb der Schutzgebiete nur noch Nutzungen zuzulassen, die dem Schutzzweck des jeweiligen Gebietes nicht widersprechen,
- den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln in Schutzgebieten zu untersagen.
Zudem ist eine angemessene Finanzierung für die Erhaltung der Schutzgebiete zu sichern. Erforderlich sind verbesserte Sach- und Personalmittel
- zur Überwachung von Schutzgebietsbestimmungen, idealerweise durch ein landesweites System von hauptamtlichen Gebietsbetreuer*innen
- für die Erstellung und Kontrolle von Managementplänen,
- für die regelmäßige Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
- für ein Erfolgsmonitoring zur Verbesserung der Schutzmaßnahmen.
Die finanzielle Ausstattung für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Schutzgebieten sollte der Höhe der Förderung der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik entsprechen (ca. 300 Euro pro Hektar).
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Beschlossen auf dem digitalen Landesparteitag am 31.10.20
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