Die Windenergie in Schleswig-Holstein entwickelt sich zur Zeit schlecht. Wir brauchen jedoch für Energiewende und Klimaschutz einen schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien. Windenergie ist in Schleswig-Holstein der wesentliche Träger bei der Erzeugung von sauberem Strom. Die Zielmarken, die auch im Koalitionsvertrag vereinbart sind, drohen bei dem geringen Zubau im einstigen Windland Nr. 1 unter die Räder zu geraten.
Auch Arbeitsplätze stehen im großen Umfang auf dem Spiel: Durch die Erneuerbaren wurden etwa 15mal so viele Jobs geschaffen wie im Kohlebereich heute noch bestehen. Nicht nur bei uns in Schleswig-Holstein hat es wegen der Ausbauflaute bei der Windenergie schon Entlassungen gegeben, weitere sind zu befürchten. Die sozialen, familiären und regionalen Folgen von Jobverlusten bei den Erneuerbaren dürfen nicht weniger im politischen Fokus stehen als die der Kohlekumpels.
Wir bitten die Landtagsfraktionen und die Landesregierung,
• die derzeitige Teilfortschreibung Windenergie zügig zu einem erfolgreichen Ergebnis zu führen. Das schafft wieder eine Perspektive für Energiewender*innen und Unternehmen im Land.
• auf 2 Prozent der Landesfläche genügend Raum für Windenergienutzung vorzusehen, um die Klima- und Ausbauziele spätestens 2025 mit 10 GW Leistung Onshore auch umfänglich und zeitgerecht zu erreichen.
• den Ausbau der Windenergie kontinuierlich im erforderlichen Umfang fortzusetzen. Dafür brauchen wir die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen auf Flächen, auf denen sich die Planungen verfestigt haben.
• die komplizierten Repoweringauflagen zu überprüfen. Diese belasten den Wettbewerb unserer schleswig-holsteinischen Windkraftbetreiber*innen. Die Überprüfung dient vor Allem auch der Rechtssicherheit der Planung.
• rechtzeitig das nächste Regionalplanungsverfahren vorzubereiten. Ziel ist dabei, spätestens 2025 die der Windenergie zur Verfügung gestellte Fläche an die Energie- und Klimaziele des Übereinkommens der UN-Klimakonferenz in Paris vom 12. Dezember 2015 anzupassen. Dazu werden 2% unserer Landesfläche nicht mehr ausreichen.
• die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu erleichtern, indemin landschaftlich vorbelasteten Umgebungen wie unter Elektrizitäts-Freileitungen, angrenzend zu Umspannwerken, in Windparks, an Bundesstraßen, rund um Kläranlagen usw. und in einem 110m-Abstand dazu Solaranlagen gemäß EEG errichtet und betrieben werden dürfen. Dabei muss es unser Anspruch sein, dass diese zusätzlichen Solarkraftwerke neben dem Klima- auch dem Artenschutz dienen.
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