Landesparteitag März 2023

Der Landesparteitag ist das oberste beschlussfassende Organ des Landesverbandes. Er diskutiert und fällt Beschlüsse über die GRÜNE Politik in Schleswig-Holstein.

Der Parteitag wird am Samstag, den 25. März, um 15.00 Uhr bis Sonntag den 26. März in der Stadthalle Neumünster stattfinden.
Dieser Parteitag läutet die heiße Phase unseres Kommunalwahlkampfes 2023 ein. Seit Monaten herrscht in unseren Kreis- und Ortsverbänden Hochbetrieb und die intensive Vorarbeit wird sichtbar – in Wahlprogrammen, der Kommunalwahlkampagne und mit den zahlreichen Kandidat*innen. So wunderbar viele Menschen treten am 14. Mai zur Wahl an, die mit unterschiedlichen Themen und Lebensrealitäten die Politik in ihrer Kommune, vor ihrer Haustür beeinflussen wollen: für ein klima- und sozialgerechtes Schleswig-Holstein, in dem alle Menschen die gleichen Chancen haben.

Wir werden uns auf dem Landesparteitag mit vielen unterschiedlichen Themen und Anträgen beschäftigen und diese debattieren. Die Kommunalwahl wird ein Schwerpunkt sein. Wir wollen unsere Argumente stärken und aus dem Landesparteitag heraus ein starkes, GRÜNES Signal in das ganze Land schicken: Wir GRÜNE kämpfen bei der Kommunalwahl um Platz 2.

Anträge

Hier findet ihr das Online-Portal Antragsgrün für Anträge und Bewerbungen.


Wir werden die Informationen zum Parteitag fortlaufend auf dieser Seite aktualisieren.


Organisatorisches

Organisatorisches

Der Parteitag beginnt am Samstag um 15:00 Uhr.

Anträge, Bewerbungen, Fristen

Anträge/TOPs an den Landesparteitag müssen spätestens am 28. Tag vor dem Parteitag auf Antragsgrün oder alternativ in der Landesgeschäftsstelle oder per Mail an landesparteitag@sh-gruene.de vorliegen. Dieser Antragsschluss ist Freitag, der 24. Februar 2023. Diese Frist gilt ebenfalls als gewahrt, wenn ein Brief den Poststempel vom Donnerstag, den 23. Februar 2023 trägt. Nach Ablauf dieser Frist sind nur noch Änderungs- oder Dringlichkeitsanträge zulässig. Änderungsanträge müssen sich auf bereits vorliegende Anträge beziehen.

Dringlichkeitsanträge dürfen sich ausschließlich auf Sachverhalte beziehen, die am 24. Februar 2023 noch nicht bekannt waren. Sie bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der Delegierten, um zur Behandlung zugelassen zu werden.

Änderungsanträge müssen bis Freitag, 17. März 2023, 23:59 Uhr auf Antragsgrün oder in der Landesgeschäftsstelle eingegangen sein.

Bewerbungen können jederzeit und bis zum Aufruf des Tagesordnungspunktes erklärt werden.


Datum und Ort

Beginn: Samstag, den 25. März 2023 – 15.00 Uhr
Bis: Sonntag, den 26. März 2023

Stadthalle Neumünster

Kleinflecken 1, 24534 Neumünster


Anfahrt

Neumünster ist sehr gut mit der Bahn zu erreichen. Die für euch richtigen Verbindungen sucht bitte selbst auf www.bahn.de. Die Stadthalle erreicht ihr in wenigen Gehminuten.


Leibliches Wohl

Das Stadthallenrestaurant versorgt uns mit Getränken, Snacks und Mittagessen (Selbstzahler*innen). Bringt bitte keine eigenen Getränke oder Essen mit. Die euch entstehenden Verzehrkosten könnt ihr über euer Delegiertenamt gegenüber eurem Kreisverband abrechnen. Danke für euer Verständnis. Die GJ-Delegierten werden vom Landesverband mit Verzehrbons versorgt.


Kinderbetreuung

bitte meldet den Bedarf bei landesparteitag@sh-gruene.de an. Sollte es keine Anmeldungen geben, wird keine Kinderbetreuung vor Ort sein


Presse

Pressevertreter*innen sind herzlich willkommen! Für weitere Fragen steht unsere Pressesprecher zur Verfügung.

Pressekontakt

Pressesprecher: Malte Matzen
pressestelle@sh-gruene.de
+49 152 22851313


Papierloser Parteitag

Der Landesvorstand hat beschlossen, die Papierflut auf LPTs so gering wie möglich zu halten. Die Unterlagen für den LPT (Anträge/Bewerbungen) gehen ausschließlich per Mail an die Delegierten u.a., bzw. sind auf Antragsgrün zu finden. (Delegierte ohne Internetanschluss erhalten alle Informationen zum LPT per Post).

Für Delegierte, die über kein digitales Endgerät verfügen, werden auf dem Parteitag die Unterlagen in Papierform vorliegen. Den endgültigen Entwurf der Tagesordnung samt Verfahrensvorschlägen werden sie in ausgedruckter Form vorfinden.

Mit dem Tool Antragsgrün werden wir die Gelegenheit nutzen, dem Ziel „papierloser Parteitage“ näher zu kommen. Daher wird sich die gesamte Antragslage dort abbilden. Wir werden eine kleine Anzahl ausgedruckter Unterlagen bereithalten.


Einberufung und Formalia

Einberufung und Formalia

Hiermit beruft der Landesvorstand einen ordentlichen Landesparteitag nach § 7 der Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landesverband Schleswig-Holstein ein.

Wann? Samstag 25. März, 15.00 Uhr bis Sonntag 26. März 2023
Wo? Stadthalle Neumünster, Kleinflecken 1, 24534 Neumünster

Formalia

Grundlage der Einberufung ist insbesondere § 7 Abs. 4 der gültigen Landessatzung sowie die Geschäftsordnung des Landesparteitages.

Berechnung der Delegiertenzahlen

Für den Landesparteitag gilt gemäß § 7 Absatz 3 der Satzung des Landesverbandes:

„(3) Die Delegierten des Landesparteitages werden von den Kreismitgliederversammlungen für die maximale Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Zahl der Delegierten ergibt sich aus folgender Formel: Auf die Anzahl der Mitglieder jedes Kreisverbandes werden als Sockelbetrag jeweils 3 % der Mitgliederzahl des Landesverbandes addiert. Diese Summen werden mit 120, der Mindestzahl an Delegierten, multipliziert. Dann erfolgt eine Division durch die Summe aus der Mitgliederzahl des Landesverbandes und den Sockelbeträgen. Das Ergebnis wird auf die nächsthöhere ganze Zahl gerundet.

Maßgeblich ist die Mitgliedermeldung der Kreisverbände an die/den Landesschatzmeister*in für den ersten Tag des Quartals, in dem der Landesparteitag stattfindet. Liegt dieser Termin weniger als vier Wochen vor dem Landesparteitag, ist die Mitgliederzahl am ersten Tag des vorherigen Quartals ausschlaggebend.

(3.1) Die Grüne Jugend Schleswig-Holstein entsendet 4 Delegierte in den Landesparteitag. Die Delegierten sind auf der Landesmitgliederversammlung der Grünen Jugend zu wählen.“

 

Demnach gilt für diesen Parteitag die Mitgliedermeldung des 1. Quartals 2023 (01. Januar 2023)
Die Wahl der Delegierten in den Kreisverbänden darf nach Parteiengesetz nicht länger als zwei Jahre zurückliegen und darf in diesem Fall frühestens am 26. März 2021 erfolgt sein.

Tagesordnung

Vorläufige Tagesordnung

Im Rahmen des Landesparteitages sind bisher folgende Tagesordnungspunkte vorgesehen. Sie geben keine zeitliche Abfolge wieder.

• Formalia (Beschluss der Tagesordnung, Wahl des Präsidiums und Zählkommissionen, …)
• Gastrede(n) und Aussprache
• Berichte
• Wahlen

• Wahl der Rechnungsprüfer*innen
• Wahl Ersatzdelegierte Bundesfrauenrat. Eine Ersatzdelegierte für den Bundesfrauen-rat muss gewählt werden.
• Schriftliche Abschlussabstimmungen der Delegiertenwahlen Länderrat/Bundesfrauenrat. Die Delegierten wurden auf dem letzten Parteitag per Abstimmungsgrün bestimmt. Hierzu ist eine schriftliche Schlussabstimmung nötig.

• Anträge

• Kommunalpolitischer Leitantrag

• Verschiedenes

Weitere Tagesordnungspunkte können bis zum Freitag, 24 Februar 2023 unter landesparteitag@sh-gruene.de oder in der Landesgeschäftsstelle angemeldet werden (Antragsschluss).

Stand: 21.02.23 18:00 Uhr

 

Bei Fragen zum Landesparteitag kannst du dich an Ullrich Kruse wenden.