In den kommenden Tagen pflegen wir alle beschlossenen Änderungen in den bestehenden Text ein. Voraussichtlich ab Anfang März veröffentlichen wir das finale Programm an dieser Stelle.

Nachdem wir am 22.01.2022 unsere Landesliste zur Landtagswahl erfolgreich aufgestellt haben, steht nun der nächste Landesparteitag vor der Tür.
Im Mittelpunkt dieses Landesparteitags steht die Behandlung und Beschlussfassung unseres Wahlprogramms zur Landtagswahl am 08.05.2022. Der Entwurf dazu, wurde auf dem vergangenen Landesparteitag im Januar vorgestellt.
Der Wahlprogrammentwurf kann hier eingesehen und heruntergeladen werden:
Nach jetzigem Stand und unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemie-Lage wird der Parteitag überwiegend digital stattfinden. Wir bitten alle Delegierten nur in begründeten Einzelfällen in Präsenz zu erscheinen. Wir gehen davon aus, dass eine digitale Teilnahme so problemlos und einfach ist, wie die letzten Male.
Wir werden die Informationen zum Parteitag fortlaufend auf dieser Seite aktualisieren.
Organisatorisches
Organisatorisches
Datum und Ort
Unter Vorbehalt:
Konferenzzentrum Ostseehalle – „Wunderino Arena“
Europaplatz, Kiel
Presse
Pressevertreter*innen sind herzlich willkommen! Für weitere Fragen steht unsere Pressesprecherin zur Verfügung.
Pressekontakt
Pressesprecherin: Nicole Walter
pressestelle@sh-gruene.de
+49 (173) 4130638
Papierloser Parteitag
Der Landesvorstand hat beschlossen, die Papierflut auf LPTs so gering wie möglich zu halten. Die Unterlagen für den LPT (Anträge/Bewerbungen) gehen ausschließlich per Mail an die Delegierten u.a., bzw. sind auf Antragsgrün zu finden. (Delegierte ohne Internetanschluss erhalten alle Informationen zum LPT per Post).
Für Delegierte, die über kein digitales Endgerät verfügen, werden auf dem Parteitag die Unterlagen in Papierform vorliegen. Den endgültigen Entwurf der Tagesordnung samt Verfahrensvorschlägen werden sie in ausgedruckter Form vorfinden.
Einberufung und Formalia
Einberufung und Formalia
Die vollständige Einberufung vom 22.12.2021 zum Parteitag im Februar findet sich hier: Einberufung vom 22.12.2021
Formalia
Grundlage der Einberufung ist insbesondere § 7 Abs. 4 der gültigen Landessatzung sowie die Geschäftsordnung des Landesparteitages: http://sh-gruene.de/dateien/Satzung-LV-2019-261019.pdf.
Berechnung der Delegiertenzahlen
Für den Landesparteitag gilt gemäß § 7 Absatz 3 der Satzung des Landesverbandes:
„(3) Die Delegierten des Landesparteitages werden von den Kreismitgliederversammlungen für die maximale Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Zahl der Delegierten ergibt sich aus folgender Formel: Auf die Anzahl der Mitglieder jedes Kreisverbandes werden als Sockelbetrag jeweils 3 % der Mitgliederzahl des Landesverbandes addiert. Diese Summen werden mit 120, der Mindestzahl an Delegierten, multipliziert. Dann erfolgt eine Division durch die Summe aus der Mitgliederzahl des Landesverbandes und den Sockelbeträgen. Das Ergebnis wird auf die nächsthöhere ganze Zahl gerundet.
Maßgeblich ist die Mitgliedermeldung der Kreisverbände an die/den Landesschatzmeister*in für den ersten Tag des Quartals, in dem der Landesparteitag stattfindet. Liegt dieser Termin weniger als vier Wochen vor dem Landesparteitag, ist die Mitgliederzahl am ersten Tag des vorherigen Quartals ausschlaggebend.
(3.1) Die Grüne Jugend Schleswig-Holstein entsendet 4 Delegierte in den Landesparteitag. Die Delegierten sind auf der Landesmitgliederversammlung der Grünen Jugend zu wählen.“
Demnach gilt für diesen Parteitag die Mitgliedermeldung des 1. Quartals 2022 (01.01.2022). Die Wahl der Delegierten in den Kreisverbänden darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen (Parteiengesetz) und muss in diesem Fall am 18.02.2020 und bezogen auf die Wahlversammlung nach dem 07.08.2020 (Wahlgesetz) erfolgt sein.
ACHTUNG: Wir werden auf dem LPT den Delegierten ausschließlich nach Vorlage eines gültigen Personalausweises Stimmkarten aushändigen.
Bei der Mandatsprüfung wird dies genauestens berücksichtigt. Im Hinblick auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften können keine Ausnahmen gewährt werden.
Anträge / Bewerbungen, 1. Delegiertenaussendung
Anträge/TOPs an den Landesparteitag müssen spätestens am 28. Tag vor dem Parteitag in der Landesgeschäftsstelle (per Mail oder auf Antragsgrün) vorliegen. Dies ist Sa, der 22.01.2022. Diese Frist gilt ebenfalls als gewahrt, wenn ein Brief den Poststempel vom Do., den 19.01.2022. trägt.
Nach Ablauf dieser Frist sind nur noch Alternativ-, Änderungs- oder Dringlichkeitsanträge zulässig. Alternativ- oder Änderungsanträge müssen sich auf bereits vorliegende Anträge beziehen.
Dringlichkeitsanträge können sich ausschließlich auf Sachverhalte beziehen, die am 22.01.2022 noch nicht bekannt waren. Sie bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der Delegierten, um zur Behandlung zugelassen zu werden.
Änderungsanträge müssen bis eine Woche (Sa. 12.02.22), Änderungsanträge zum Landtagwahlprogramm zwei Wochen (Sa. 05.02.22) vor dem Landesparteitag auf Antragsgrün eingegangen sein.
Ich verweise ausdrücklich auf die Satzung und die Geschäftsordnung des Landesparteitages.
Tagesordnung
Tagesordnung
Bei Fragen zum Landesparteitag kannst du dich an Dörte Schnitzler wenden.