Coronabedingt ist es der erste Landesparteitag in diesem Jahr, der ganz im Zeichen der Aufstellung unserer Landesliste für die Bundestagswahl 2021 stattfinden sollte. Aufgrund der aktuell kritischen Corona-Infektionslage hat der Landesvorstand entschieden, den Parteitag nicht in Präsenz stattfinden zu lassen. Aufgrund der rechtlichen Regelungen des Wahlgesetzes ist eine digitale Listenaufstellung zur Zeit noch nicht möglich und wird daher verschoben.
Der Landesparteitag ist das oberste beschlussfassende Organ des Landesverbandes. Er diskutiert und fällt Beschlüsse über die GRÜNE Politik in Schleswig-Holstein und stellt unsere Kandidat*innen für Wahlen auf. Unser Parteitag findet am Samstag, 31. Oktober und Sonntag, 1. November 2020 digital statt. Wir werden uns der Befassung von Anträgen widmen und freuen uns auf einen spannenden Landesparteitag.
Wir werden die Informationen zum Parteitag und der digitalen Antragsberatung fortlaufend auf dieser Seite aktualisieren.
Alle eingereichten Anträge und Kandidaturen findet ihr online in unserem Antragsgrün. Der Landesparteitag findet am Samstag, 31. Oktober 2020 nicht wie geplant in der ACO Messehalle Büdelsdorf sondern ausschließlich digital statt. Die Listenaufstellung zur Bundestagswahl 2021 findet nicht statt und wird verschoben! Samstag, 31. Oktober und Sonntag, 1. November 2020 digital in Form eines Webinars. Antragschluss für diesen Landesparteitag ist Freitag, der 02.10.2020. Nach Ablauf dieser Frist sind nur noch Alternativ-, Änderungs- oder Dringlichkeitsanträge zulässig. Alternativ- oder Änderungsanträge müssen sich auf bereits vorliegende Anträge beziehen und bis Freitag, 23.10.2020 eingereicht sein. Dringlichkeitsanträge können sich ausschließlich auf Sachverhalte beziehen, die am 02.10.2020 noch nicht bekannt waren. Sie bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der Delegierten, um zur Behandlung zugelassen zu werden. Kandidaturen sind bis zum Einstieg in das Vorstellungs- und Wahlverfahren des jeweiligen Listenplatzes möglich. Die erste Delegiertenaussendung erfolgt laut Satzung drei Wochen vor dem LPT (Freitag, 09.10.2020). Pressevertreter*innen sind herzlich willkommen! Für weitere Fragen steht unsere Pressesprecherin zur Verfügung. Pressesprecherin: Claudia Jacob Der Landesvorstand hat beschlossen, die Papierflut auf LPTs so gering wie möglich zu halten. Die Unterlagen für den LPT (Anträge/Bewerbungen) gehen ausschließlich per Mail an die Delegierten u.a., bzw. sind auf Antragsgrün zu finden. (Delegierte ohne Internetanschluss erhalten alle Informationen zum LPT per Post). Die Delegierten u.a. werden über die Antrags- und Bewerbungslage über Antragsgrün und per Mail fortlaufend informiert. Für Delegierte, die über kein digitales Endgerät verfügen, werden auf dem Parteitag die Unterlagen in Papierform vorliegen. Den endgültigen Entwurf der Tagesordnung samt Verfahrensvorschlägen werden sie ausgedruckt an ihren Plätzen vorfinden. Die vollständige Einberufung 31.10.-01.11.2020. Grundlage der Einberufung ist insbesondere § 7 Abs. 4 der gültigen Landessatzung. Berechnung der Delegiertenzahlen Für den Landesparteitag gilt gemäß § 7 Absatz 3 der Satzung des Landesverbandes: Maßgeblich ist die Mitgliedermeldung der Kreisverbände an die/den Landesschatzmeister*in für den ersten Tag des Quartals, in dem der Landesparteitag stattfindet. Liegt dieser Termin weniger als vier Wochen vor dem Landesparteitag, ist die Mitgliederzahl am ersten Tag des vorherigen Quartals ausschlaggebend. (3.1) Die Grüne Jugend Schleswig-Holstein entsendet 4 Delegierte in den Landesparteitag. Die Delegierten sind auf der Landesmitgliederversammlung der Grünen Jugend zu wählen.“ Demnach gilt für diesen Parteitag die Mitgliedermeldung des 3. Quartals 2020 (01.10.2020). Die Wahl der Delegierten in den Kreisverbänden darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen (Parteiengesetz) und muss in diesem Fall nach dem 30.10.2018 erfolgt sein. Achtung: Für die „Wahlversammlung zur Aufstellung der Liste zur Bundestagwahl“ sind die Delegierten von einer satzungsgemäß eingeladenen und beschlussfähigen Mitgliederversammlung in geheimer Wahl zu wählen. Bei der Wahl der Delegierten sind nur die Mitglieder des Kreisverbandes wahlberechtigt, die folgende Voraussetzungen am Tag der Mitgliederversammlung für die Delegierten erfüllen: „Bei der Wahl der Bewerber*innen sowie der Delegierten für Vertreter*innenversammlungen zur Aufstellung der Bewerber*innen dürfen nur Mitglieder der Partei mitwählen, die bei der Aufstellung von Landeslisten im betreffenden Bundesland wahlberechtigt sind ( § 21 Abs 1 und § 27 Abs 5 BWG). Dabei muss das Parteimitglied am Tag der Bewerber*innenwahl bzw. Delegiertenwahl wahlberechtigt nach § 12 Abs 1 BWG sein, d.h. insbesondere das 18.Lebensjahr vollendet haben und Deutscher i.S. des Art. 116 Abs.1 GG sein.“ Zu beachten ist weiterhin, dass die Wahl der Delegierten für die Wahlversammlung nicht vor dem 25.03.2020 erfolgt sein durfte. Bei der Mandatsprüfung wird dies genauestens berücksichtigt. Im Hinblick auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften können keine Ausnahmen gewährt werden. Anträge/Bewerbungen 1. Delegiertenaussendung Anträge/TOPs an den Landesparteitag müssen spätestens am 28. Tag (Antragschluss) vor dem Parteitag auf unserer „Antragsgrün“-Homepage eingegeben werden oder digital in der Landesgeschäftsstelle vorliegen. Weiteres Verfahren (weitere Aussendung /Tischvorlagen) Die Delegierten u.a. werden über die Antrags- und Bewerbungslage über Antragsgrün und per Mail fortlaufend informiert. Für Delegierte, die über kein digitales Endgerät verfügen, werden auf dem Parteitag die Unterlagen in Papierform vorliegen. Es wird ausdrücklich auf die Satzung und die Geschäftsordnung http://sh-gruene.de/dateien/Satzung-LV-2019-261019.pdf des Landesparteitages verwiesen. Tagungsformate: Wir nutzen zwei verschiedene Plattformen für den Parteitag und es gibt dafür auch zwei Anmeldeverfahren: Anmeldung zum Webinar über Zoom Mitgliederhaben per E-Mail einen Link zur Registrierung erhalten. Falls nicht, bitte umgehend bei Dörte Schnitzler melden. Ihr erhaltet eine Mail mit dem Zugangslink zum Webinar für Samstag und Sonntag. Solltet ihr Zoom bisher nicht genutzt haben, ladet bitte die Software/App herunter, wenn ihr dazu aufgefordert werdet. Anmeldung zum Abstimmungstool des Bundesverbandes Alle Delegierten, alle die Anträge einbringen und alle die Redebeiträge halten wollen, benötigen ihren Zugang zum Grünen Netz (https://netz.gruene.de) um hierüber auf das Abstimmungstool zugreifen zu können. Bitte prüft, ob ihr eure Zugangsdaten zur Hand habt und der Zugang funktioniert. Sollte das nicht der Fall sein, fordert bitte umgehend einen neuen Zugang beim Bundesverband an. Das funktioniert am besten über: https://www.gruene.de/service/das-gruene-netz. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Abstimmungstool sowie den Link zu unserer Abstimmungstoolseite folgen. Auf dieser Seite sind alle von den Kreisgeschäftsstellen gemeldeten LPT-Delegierten und Ersatzdelegierten bereits eingegeben. Wenn ihr Delegierte oder Ersatzdelegierte seid, klickt bitte auf der Seite den grünen Button „Akkreditieren“ an. Hierüber nehmt ihr eure digitale Stimmkarte in Empfang. Nur die, die eine Stimmkarte haben, sind abstimmungsberechtigt. Auch die Meldung für Redebeiträge läuft über Abstimmungsgrün. Wenn ihr einen Redebeitrag halten wollt, meldet euch auf dieser Seite an der entsprechenden Stelle. Das Präsidium nimmt eure Meldung für die (quotierte) Redeliste auf und ruft euch in der Videokonferenz entsprechend auf. Wenn ihr den Landesparteitag einfach so verfolgen wollt, könnt ihr das einfach über unseren Livestream: https://www.youtube.com/user/GrueneSH Die vorläufige Tagesordnung: TO-01 Verfahrensvorschlag, Stand 30.10.20 Landesvorstand: Rechenschaftsbericht des Landesvorstands Bei Fragen zum Landesparteitag kannst du dich an Dörte Schnitzler wenden. Parteikoordination doerte.schnitzler@sh-gruene.de +49 (431) 59 338 16Listenaufstellung wird verschoben
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+49 (172) 54 18 353
Papierloser ParteitagEinberufung und Formalia
Einberufung und Formalia
Formalia
„(3) Die Delegierten des Landesparteitages werden von den Kreismitgliederversammlungen für die maximale Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Zahl der Delegierten ergibt sich aus folgender Formel:
Auf die Anzahl der Mitglieder jedes Kreisverbandes werden als Sockelbetrag jeweils 3 % der Mitgliederzahl des Landesverbandes addiert. Diese Summen werden mit 120, der Mindestzahl an Delegierten, multipliziert. Dann erfolgt eine Division durch die Summe aus der Mitgliederzahl des Landesverbandes und den Sockelbeträgen. Das Ergebnis wird auf die nächsthöhere ganze Zahl gerundet.Digitaler Parteitag
Tagesordnung
Rechenschaftsberichte
Landtagsfraktion: Rechenschaftsbericht der Landtagsfraktion
MdBs: Rechenschaftsbericht der Mitglieder des BundestagsDörte Schnitzler