Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Damit sind wir dazu verpflichtet, Tiere zu achten und ihnen vermeidbare Leiden, in der Haltung und auch bei der Schlachtung, zu ersparen. Dazu sollen Tiere in allen Rechtsbereichen als fühlende Lebewesen anerkannt werden und auf sie dürfen nicht länger die Rechtsvorschriften, die für Sachen gelten, angewandt werden. Die…